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Mit Jagdmesser türkischen Berufssänger getötet

Zürich - In einer Zürcher Bar hat ein geschiedener Metzger einen bekannten türkischen Sänger mit einem Jagdmesser brutal niedergestochen. Nur weil er das Opfer nicht mochte. Nun wurde der anatolische Fleischer anklagegemäss zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

fajd / Quelle: sda / Mittwoch, 20. November 2013 / 20:32 h

«Der Beschuldigte hat das Opfer ohne nachvollziehbaren Anlass angegriffen», erklärte der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli während der Urteilseröffnung. Unbestritten war, dass sich am 6. Dezember 2011 ein bekannter türkischer Berufssänger aus Zürich in der Mahsen Bar in Oerlikon aufhielt. Am späten Abend erlebte der heute 43-jährige Musiker einen realen Alptraum.

Mit Jagdmesser lebensgefährlich verletzt

Fest steht, dass plötzlich ein heute 27-jähriger Türke in der Bar auftauchte und mit einem Jagdmesser auf den Sänger losging. Der Geschädigte wollte sich noch mit einem Stuhl vor dem Angreifer schützen. Ohne Erfolg. Der bewaffnete Metzger rammte ihm die Waffe in den linken Brustkorb hinein und suchte danach das Weite.

Das Opfer erlitt schwerste Herzverletzungen und kam nur dank einer Notoperation mit dem Leben davon. Der in der türkischen Szene erfolgreiche Sänger leidet heute noch unter den Folgen der Attacke und ist zu 100 Prozent arbeitsunfähig.

«Nicht mögen» als unfassbares Tatmotiv

Der Messerstecher wurde bereits am nächsten Morgen von der Polizei festgenommen und sitzt seither im Gefängnis. Am Mittwoch musste er sich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Dabei wies er aber jeglichen Tötungsvorsatz zurück und machte eine Abwehrhandlung nach einem Faustschlag des Geschädigten geltend.



Der Täter ging mit einem Jagdmesser auf das Opfer los. (Symbolbild) /

Zudem habe er nur den Oberschenkel seines Gegners treffen wollen. Dieser sei dann aus Versehen in das Messer gefallen, behauptete er.

Bedenklich war dabei, dass nur ein unfassbares Tatmotiv ersichtlich war. So schrieb der zuständige Staatsanwalt, dass der Beschuldigte das Opfer nur flüchtig gekannt und «nicht gemocht habe». Andere mutmassliche Gründe konnten die Untersuchungsbehörden nicht erhärten. «Über das Motiv des Beschuldigten kann letztendlich nur spekuliert werden», erklärte der Staatsanwalt und verlangte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Im Gegensatz zum Verteidiger, der wegen einfacher Körperverletzung eine milde Sanktion und damit die sofortige Haftentlassung seines Klienten verlangte.

Überzeugende Tatzeugen

Das Gericht folgte zum Schluss der Anklage und verurteilte den Metzger wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Präsident Aeppli führte aus, dass die Aussagen von mehreren Tatzeugen im Kerngehalt übereinstimmten. Demnach habe das Opfer dem Beschuldigten keinen Faustschlag versetzt. Zudem habe sich der Angreifer in Widersprüche verstrickt.

Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim erst kürzlich eingewanderten Türken verneinte das Gericht. Er sprach vielmehr von einem erheblichen Verschulden. Da es nur bei einem Versuch geblieben sei, habe das Gericht auf eine höhere Strafe verzichtet.

Der Beschuldigte wurde verpflichtet, dem Sänger ein Schmerzensgeld von 50'000 Franken zu bezahlen. Nach der Verbüssung der Strafe wird der Metzger in seine Heimat ausgeschafft.


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