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Juristischer Schutzwall im Digitalen: EuGH gegen Google et al.

Der europäische Gerichtshof hat gestern ein Urteil punkto Google gefällt. Die europäischen Richter befanden erstmals, dass Verfassungsrecht, Rechtsgleichheit sowie der Schutz der Persönlichkeit auch für globale Unternehmen aus den USA gilt. Der Entscheid des EuGHs, der gestern per Pressemitteilung die Medien erreichte, ist nicht «gravierend», wie der Spiegel fälschlicherweise formuliert, sondern wegweisend.

Regula Stämpfli / Quelle: news.ch / Mittwoch, 14. Mai 2014 / 11:15 h

Seit Jahren verletzt Google den Datenschutz, die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Spanier hatte gegen Google geklagt, weil unter seinem Namen ständig ein Eintrag von 1998, der die Zwangsversteigerung seines Hauses betraf, angezeigt wurde. Der Eintrag war damals vollkommen legal, doch die Legalität von Google, diesen Eintrag immer noch anzuzeigen, ist es nicht. Wer 16 Jahre nach einem Vergehen dank der Google-Suche immer noch mit diesem längst verjährten Vergehen identifiziert wird, ist ein geächteter Mann oder eine verleumdete Frau und zwar für alle Ewigkeit. «Die Suchmaske von Google - das ist ein bisschen NSA für jedermann» schreibt Wolfgang Janisch in der Süddeutschen heute. Der EuGH meint in seiner Pressemitteilung: «Mit der Ergebnisliste» kann man «einen strukturierten Überblick über die zu der betreffenden Person im Internet zu findenden Informationen erhalten, die potenziell zahlreiche Aspekte von deren Privatleben betreffen und ohne die betreffende Suche nicht oder nur sehr schwer hätten miteinander verknüpft werden können.» Wie wahr.

Selbstverständlich werden nun viele apolitische Vermesser schreien: «Zensur». Ihnen muss mal klar gesagt werden: Google ist nicht das Internet, Google ist kein Staat, Google hat keine Verfassung, Google repräsentiert nicht die Kommunikations- oder gar die Netzfreiheit (das ist das neutrale Netz siehe Artikel...), sondern Google ist ein globales Unternehmen mit Sitz in den USA. Google vertritt keine allgemeinen, sondern nur eigene Unternehmerinteressen. Google ist ein faktisches Monopolunternehmen, welches das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen Bürgers und jeder einzelnen Bürgerin verletzen kann und es oft auch tut.

Vergessen wir nie: Es ist ein demokratisches Grundrecht, die Freiheit zum Staat (gleiches Wahl- und Stimmrecht) von der Verfassung garantiert zu kriegen und auch die Freiheit vom Staat (Schutz der Persönlichkeit und Freiheit für den Einzelnen, damit er die Freiheit zum Staat überhaupt leben kann) durchzusetzen. Diesbezüglich lohnt es sich, an die Fichenaffäre in der Schweiz Anfang 1990er Jahre zu erinnern (siehe dazu auch das Buch über Miklos Klaus Rozsa). Wegen der illegalen Fichierung durch den Staat verloren unbescholtene Menschen ihre Stelle, hochbegabten Personen wurde die Karriere erschwert oder versagt und aufgrund übler Nachrede wurden Leumund sowie die Glaubwürdigkeit vieler Menschen für immer beschädigt. Unrechtsstaaten tun dies, nicht Staaten mit garantierten Grundrechten! In der Schweiz wurden Menschen, deren «Verbrechen» einzig und allein darin bestand, ihre politischen Grundrechte wahrzunehmen, von «Staates wegen» aller Rechte und jeder Chancengleichheit beraubt. Paul Klee beispielsweise wurde 1934 die Einbürgerung durch die Stadt Bern verweigert, obwohl er in Bern geboren war und dort seine Schulzeit verbrachte. Weshalb? Ein anonymer Polizeibericht attestierte Klee einen «schlechten Einfluss» auf die einheimische Kultur und diffamierte Klees Kunst das «Erzeugnis eines Geisteskranken». Der Polizeibericht unterstellte Klee auch, dass ihm eine «echte Verbundenheit mit der Schweiz» abginge. Klingt das nicht sehr modern in den Zeiten des Cybermobbing? Der Ruf eines Menschen, wie er von Google via Algorithmen festgelegt wird, kann mitunter lebensentscheidend sein. Und es macht fassungslos, wie sämtliche Abhörorgien, jede Wirtschaftsspionage und jedes Cybermobbing in einer massenmedialen entpolitisierten Öffentlichkeit eigentlich nur schulterzuckend wahrgenommen werden. Der Entscheid des EuGH ist auch eine Warnung an all die Cybermobber und Trolle. Denn Google wird sich wohl einiges überlegen müssen, wenn dessen Algorithmen, beispielsweise Blogs und Unternehmen so verlinken, wie es dem Unternehmen so passt. Bei Privatpersonen ist es oft der Fall, dass die üble Nachrede immer wieder zuoberst auf einer Google-Suche nach einer Person geranked werden - siehe den hängigen Fall Bettina Wulff. Andererseits können Unternehmen Google für ein besseres Ranking bezahlen. Hier gilt es, klare Transparenz zu schaffen.



Europäischer Gerichtshof: Zum ersten Mal Google in die Schranken gewiesen. /

Gleichzeitig sollten auch alle Trolle, Cybermobber und Diffamierungs-Blogs gewarnt sein. Denn es geht nicht an, üble Nachrede zum Tagesgeschäft zu machen. Auch hier wird Google bedacht sein, Instrumente zu finden, welche wie bei klassischen Medienregeln, die Qualität und die Zuverlässigkeit der Quellen garantieren sollten. Es ist nicht einzusehen, weshalb Cybermobber und Trolle die qualitativen Mindesstandards für Journalisten (welche diese oft selber nicht einhalten) ständig verletzen dürfen. Da Unternehmen personenbezogene Daten in grossem Stil sammeln, digitale Profile erstellen und diese je nach eigenem Gutdünken publizieren oder gegen die Personen anwenden, braucht es die Durchsetzung der bürgerlichen Rechte. Bisher haben dies nur die Gerichte geleistet, die Politiker betreiben einen Ausverkauf all dessen, woran die Verfassungsmütter und -väter nicht nur geglaubt haben, sondern für das sie oft ihr Leben lassen mussten. Das Netz ist noch jung und es lassen sich grossartige Möglichkeiten gestalten, wie auch dunkelste Szenarien ausmalen, die mit dem NSA-Übergriff schon Realität geworden sind. Der gestrige EuGH-Entscheid wird der amtierenden Regierung in Deutschland keine Freude bereiten, trachtet diese doch auf die digitale Versklavung aller Bürger. Doch uns Bürgerinnen und Bürgern Europas ist Luxemburg zum ersten Mal seit langer Zeit Schutzwall gegen die Übergriffe in unserem Persönlichkeitsrecht geworden. Das Gericht, das im Zweifel immer für die grossen Unternehmen gesprochen hat, stellt sich zum ersten Mal seit langer Zeit auf die Seite der Bürger. Im Urteil steht: «Wegen seiner potentiellen Schwere kann ein solcher Eingriff nicht allein mit dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers an die Verarbeitung der Daten gerechtfertigt werden.» Google hat sich bisher immer mit dem Verweis auf US-Recht rechtfertigt und jede Klage, ja jeden Löschantrag zurückgeschmettert. Google behauptete, dass die Bereitstellung von Informationen keine Verantwortung für den Inhalt der Informationen bedeute, denn die Informationen wären ja auf externen Webseiten gespeichert. Jetzt muss sich Google an EU-Recht sowie an das geltende Recht der Mitgliedstaaten halten und es sei hier davor gewarnt, dass die Politiker aufgrund von Lobbying und starker Einschüchterung geneigt sein könnten, hinter den EuGH-Entscheid in den gesetzlichen Datenschutzrechtsbestimmungen zurücktreten zu wollen. Dies gilt es mit Argusaugen zu beobachten und bei ersten Anzeichen dafür zu verhindern. Google wird nach dem EuGH-Entscheid mit einer Klagewelle von Löschanträgen eingedeckt werden und ja: Google-Hits zu meiner Person werden auch dabei sein. Zum Schluss hier eine Warnung: Der Entscheid des EuGH zeigt, dass die Datenschutzrechte des Landes, in dem ein Unternehmen tätig ist, in Europa im Vergleich zu den USA wesentlich klarer und verbraucherfreundlicher sind. Die gilt es um jeden Preis zu schützen. Denn der nächste Frontalangriff von Google und Co. kommt von der amerikanischen Regierung in Form des TTIP. Das undemokratische Freihandelsabkommen zielt direkt darauf, auch den einmaligen Schutzwall demokratischer Grundrechte namens EuGH niederzureissen. Dies muss wahrlich verhindert werden, denn sonst sind Menschen wie Sie und ich Ersten, die mit Klagen und Löschanträgen von Unternehmen eingedeckt werden und - anders als Google - werden wir nicht über die finanziellen Mittel verfügen, unser Recht gegen ein Unternehmen durchzubringen. Dieses sind die Kernpunkte des TTIP, dem geplanten Freihandelsabkommen von USA und EU. Es geht nämlich nicht einfach um Chlorhähnchen - die sind schlimm genug - sondern es geht um die Abschaffung der Demokratie, bestehender europäischen Rechte und es geht um die Machtergreifung der Unternehmen via Privatrecht, welches jedes Verfassungsrecht ausser Kraft setzen soll. Der EuGH war gestern etwas Churchill, doch Blut, Schweiss und Tränen sind gegen die «neue schöne Netz-Welt US-Amerikanischer Provenienz» (siehe nochmals meinen Netz-Neutralitätsartikel) noch lange nicht ausgestanden.

Links zum Artikel:

TEDx-Vortrag der Autorin Über die Macht von Algorithmen: Video mit der Autorin.

Das Buch über Miklós Klaus Rózsa Das Buch über den Fotografen Miklós Klaus Rózsa auf der Verlagsseite


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