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Bekenntnisschulen anerkennen?

Das Zürcher Volksschulamt will ein dem «Islamischen Zentralrat Schweiz» IZRS nahestehendes Kindergartenprojekt nicht anerkennen. Die Begründung ist ziemlich vage. Die Behörden würden gut daran tun, ihren Kriterienkatalog für die Anerkennung offenzulegen und damit mindestens die Gleichbehandlung aller Konfessionsschulen zu dokumentieren.

Reta Caspar / Quelle: news.ch / Donnerstag, 29. Mai 2014 / 09:07 h

Natürlich ist das Zürcher Projekt der islamischen Konvertiten kein Integrationsprojekt. Zwar steht im Projektbeschrieb: «Nur wenn Kinder die schweizerdeutsche Sprache beherrschen, können sie in ihrer Umwelt frei agieren. Kinder erlernen eine Sprache am besten, wenn sie unmittelbar mit ihren Erlebnissen und ihrem Lebensalltag verbunden ist.» Aber die Webseite des Vereins ist nur auf Deutsch abgefasst, richtet sich also nicht an «Muslime in der Schweiz, welche die unterschiedlichsten Sprachen sprechen», sondern doch wohl in erster Linie an Schweizer Konvertiten. In den Zielen verraten das die Initiantinnen selber, dort ist nämlich nur noch davon die Rede: «Auf die Schule vorbereiten nach dem kantonalen Lehrplan, Arabisch und Qur'an lernen, die Kinder auch ausser dem Haus islamisch erziehen, Stärken des Zusammenhaltes der islamischen Gemeinschaft». Drei von vier Zielen zeigen in Richtung Integration - aber nicht in die Schweizer Gesellschaft, sondern in die islamische Gemeinschaft. Wie man Projektbeschriebe erfolgreich verkauft, machen die etablierten Konfessionsschulen vor:
In der Charta der katholischen Schulen heisst es etwa: «Die Schulen legen besonderen Wert auf die religiöse Bildung. Diese wird aber nicht einfach nur der säkularen Bildung hinzugefügt, sondern ist auf sie bezogen und mit ihr verbunden.»
Bei der evangelikalen SALTA steht: «Die Botschaft von Jesus Christus, die biblischen Werte und das biblische Menschenbild leiten unser Handeln. Die Schule ist für alle Eltern und Kinder zugänglich, unabhängig von ihrer Konfession und Weltanschauung.»
Bei den jüdischen Schulen in Zürich reicht es, wenn die eigene Kultur gepflegt wird: «In einer warmen und herzlichen Umgebung sollen hier Ihre Kinder Grundwerte und Traditionen des Judentums erlernen und erleben.»
Bei den Piusbrüdern wird sogar eine klare Position gegen die Gesellschaft toleriert: «Das Ziel unserer Schulen ist es, überzeugte römisch-katholische Christen heranzubilden, die fähig sind, ihren Glauben mit Charakterstärke und mutiger Festigkeit angesichts einer vom Glaubensabfall bedrohten Umwelt zu leben und zu bekennen.» In der Zürcher Ablehnung des islamischen Kindergartens hingegen heisst es: «Eine derart ausgeprägte Ausrichtung und Fixierung auf einen bestimmten Glauben und somit auch auf ein ganz bestimmtes Welt- und Menschenbild führt dazu, dass den Kindern einseitig und vereinnahmend Werte vermittelt werden, die mit den Leitsätzen der Volksschule - wie Toleranz, Offenheit und Dialogfähigkeit - nicht vereinbar sind.» Der IZRS beklagt sich darüber, dass das Projekt abgelehnt worden sei, statt zugelassen und «engmaschig kontrolliert». In der Antwort des Kantons Freiburg auf eine Anfrage der Freidenker-Vereinigung über die Zulassung einer evangelikalen Privatschule hiess es 2010: »Es liegt in der Natur der Sache, dass der Betrieb einer Privatschule nur dann Sinn macht, wenn sich diese in bestimmten Inhalten und Methoden von der öffentlichen Schule unterscheiden und sich damit an ein spezifisches Zielpublikum richten kann.



Wo sollen Kinder durch Schule und Kindergarten integriert werden: In die Schweizer oder in eine parallele Gesellschaft? /

(.) In unserem Entscheid vom 22. Juli 2010 haben wir die Bedingung gestellt, dass die Schülerinnen und Schüler der APV-Privatschule die kantonalen Prüfungen und interkantonalen Vergleichsprüfungen ablegen. Anhand der Ergebnisse dieser Prüfungen kann die EKSD beurteilen, ob sie die Mindestlernziele in den Hauptfächern erreichen.« Staatliche Kontrolle bedeutet also derzeit im Klartext: Es wird - und nur in den Hauptfächern, d.h. Sprachen und Mathematik - geprüft, ob die Mindestziele erreicht werden. Themen wie «Evolution» und «Sexualkunde» fallen damit einfach unter den Tisch, auch wenn sie im kantonalen Lehrplan enthalten sind. Man kann davon ausgehen, dass dies in allen Kantonen so gehandhabt wird. Die Behörden würden gut daran tun, ihren Kriterienkatalog für die Zulassung von Privatschulen offenzulegen und damit mindestens die Gleichbehandlung aller Konfessionsschulen zu dokumentieren. Darüber hinaus stellt sich aber auch eine grundrechtliche Frage: Dir religiöse Erziehung ist ein in der UNO-Kinderrechtskonvention und im Schweizer Zivilrecht garantiertes Vorrecht der Eltern, sie dürfen also ihr Kind von der Gesellschaft isolieren und in einem rein religiösen Umfeld aufwachsen lassen. Im Bereich der Schule kollidiert dieses Recht aber mit dem Recht auf Bildung. In dieser Güterabwägung sollte die Freiheit der Kinder und ihr Recht auf Bildung und auf Teilnahme in der Gesellschaft höher gewertet und konfessionellen Schulen keine staatliche Anerkennung gewährt werden.

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