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Messerstecher entschuldigt sich bei Familie von Opfer

Zürich - Er entschuldige sich in aller Form und von ganzem Herzen bei der Familie seines Opfers für all das Leid, das er verursacht habe. Das sagte der Hauptbeschuldigte im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Zürich in seinem Schlusswort.

ig / Quelle: sda / Mittwoch, 25. Juni 2014 / 12:48 h

Er hoffe, die Familie könne ihm eines Tages vergeben, sagte der junge Mann, der am 15. Juli 2012 vor dem Zürcher Club Kaufleuten einen 23-Jährigen mit elf Messerstichen getötet und dessen jüngeren Bruder lebensgefährlich verletzt hat. Die beiden hatten mit Freunden im Club den Geburtstag des Älteren gefeiert. Es tue ihm alles sehr leid, es sei nicht seine Absicht gewesen zu töten. Er sehe ein, dass er überreagiert habe und bestraft werden müsse. Auch bei den Freunden des Getöteten entschuldigte sich der junge Mann, der nächste Woche 23 Jahre alt wird.

Eine ganze Gruppe dieser Freunde verfolgte die Hauptverhandlung am Bezirksgericht. Die Bluttat habe sie stark geprägt und ihr Verhalten im Ausgang beeinflusst, sagten sie am Rande der Verhandlung zur Nachrichtenagentur sda. Sie verhielten sich vorsichtiger, viele seien sehr lange gar nicht mehr ausgegangen, manche könnten dies bis heute nicht.

Laut Anklage hatte der Hauptbeschuldigte im Club schon randaliert und Drohungen ausgestossen. Später kam es vor dem Club zu einer Schlägerei mit dem Geburtstagskind und dessen Freunden. Der Beschuldigte fuhr mit seinem Kollegen davon, kam aber eine Stunde später mit einem zweiten Kollegen zurück, stürzte sich aus Rache auf sein Opfer und stach zu. Nach der Tat flüchtete er.

Der Verteidiger schilderte dagegen die späteren Opfer als ausserordentlich aggressiv gegenüber seinem Mandanten. Dieser habe Frieden schliessen wollen. Als er sich bedroht gefühlt habe, sei er von seinen Emotionen überrollt worden und habe zugestochen.

Freispruchforderungen für Mitbeschuldigte

Am Mittwoch hatten die Verteidiger der beiden ebenfalls 23-jährigen Kollegen das Wort, welche als Mitbeschuldigte vor dem Gericht stehen.



Der junge Mann hat einen 23-Jährigen mit elf Messerstichen getötet.(Symbolbild) /

Der eine ist der Gehilfenschaft zu Mord angeklagt. Er soll seinem bereits sehr aufgebrachten und Todesdrohungen ausstossenden Kollegen das Tatmesser gegeben haben, bestreitet dies aber.

Verteidigerin Tanja Knobel verlangte einen Freispruch von diesem Vorwurf und eine Genugtuung von 5000 Franken für die erstandenen Hafttage. Knobel machte das Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» geltend.

Einzig der Hauptbeschuldigte behaupte, er habe das Messer von ihrem Mandanten erhalten. Laut diesem und dem zweiten Mitbeschuldigten aber habe er das Messer bereits zuvor besessen. Beide konnten gar angeben, wann, von wem und unter welchen Umständen er es erhalten hatte.

Chauffeurdienste geleistet

Dem zweiten Angeschuldigten wird Begünstigung vorgeworfen. Er hatte das Auto des Hauptbeschuldigten nach der Tat ans Zürcher Bellevue gefahren und dort die beiden anderen zusteigen lassen. Auf Verlangen des Hauptbeschuldigten gab er diesem zudem 20 Franken. Laut Anklage begünstigte er damit die Flucht des Messerstechers, der zwei Wochen später in Norwegen verhaftet wurde.

Auch Verteidiger Markus Götte forderte einen Freispruch und eine «angemessene» Entschädigung für seinen Mandanten. Er habe die Tat vor dem Kaufleuten gar nicht gesehen, da er auf einem Parkplatz im Auto gesessen sei.

Der Hauptbeschuldigte habe ihn via Handy angewiesen, das Auto - das dem Hauptbeschuldigten gehörte - zum Bellevue zu fahren. Mit den 20 Franken sei er nicht weit gekommen - damit habe er die Strafverfolgung nur geringfügig gestört. Von Begünstigung könne keine Rede sein.

Gegensätzliche Forderungen

Das Gericht berät nun das Urteil. Staatsanwalt Michael Scherrer forderte für den Hauptbeschuldigten 20 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung.

Verteidiger Ivo Harb plädierte auf eine Qualifizierung der Taten als vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung. Er beantragte eine 12-jährige Freiheitsstrafe aufgeschoben zu Gunsten einer Massnahme. Für die beiden Mitbeschuldigten verlangte Scherrer fünf Jahre Freiheitsentzug (Gehilfenschaft), beziehungsweise 14 Monate bedingt (Begünstigung).


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