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Die Stadt Bern und das Blut der Demonstranten

Am Montag organisierte «Der Bund» ein Gespräch zum Thema «Ist die Stadt Bern zu links?» mit dem beliebten bernischen Stadtpräsidenten Alexander Tschäppät. Zu links? Die Polizeistadt Bern? Weshalb lacht hier niemand?

Regula Stämpfli / Quelle: news.ch / Donnerstag, 30. Oktober 2014 / 11:34 h

2014 erlaubt die Stadt Bern auf dem Bundesplatz ein Spektakel der besonderen Art: Statt Simmentaler Kühe, die vor Jahrhunderten auf dem Platz begutachtet wurden, gab es eine postmoderne Fleischschau: Miss Schweiz Wahl. Auch hier steht an der Spitze des Unterfangens ein durchaus sympathischer Wohltäter, der es geschafft hat, das Event an den politischsten Platz der Schweiz zu bringen. Dass Miss-Wahlen im deutschen Sprachgebrauch eigentlich das kennzeichnen, was sie sind, nämlich Misswahlen, wissen eigentlich alle Menschen, deren Synapsen nicht in bernischem Tempo verbunden sind. Sie aber ausgerechnet vor dem Bundeshaus zu inszenieren, stellt schon einen Akt besonderer Provokation dar. Es war selbstverständlich, da hier die Proteste nicht ausbleiben durften, vor allem weil auch das rot-grüne Bern sich seit einigen Jahren darauf spezialisiert, seine kritische Jugend massiv unter Druck zu setzen. «Zu links» zeigt sich in Bern also vielleicht nicht etwa in den politischen Schwerpunkten, sondern «zu links» ist Bern eventuell punkto Justiz- und Polizeipraxis betreffend totalitärer sozialistischer Unterdrückungstradition. Wie heute bekannt wurde, müssen Teilnehmer der Demonstration gegen die Miss-Schweiz-Wahlen auf dem Bundesplatz von Mitte Oktober zum DNA-Test. Dies hat die Staatsanwalt angeordnet. Die Aktionen der Berner Justiz und Polizei müssten landesweit Schlagzeilen machen. Schauen Sie sich doch einmal die Berichte und die Bilder an! Reden Sie mit den jungen Demonstrierenden. Setzen Sie doch einmal selbst das Vorgehen der bernischen Behörden in den Zusammenhang von ungebührlichen Aktionen des Strafrechts bei demokratischen Veranstaltungen und Demonstrationen. Bern liefert hier genügend Beispiele. Und setzen Sie die Aktionen des Justizapparates von Bern endlich in einen Zusammenhang von Rechtsstaat und polizeilicher Verfolgung. Da unterschlagen Krawattenträger in Verwaltung und Politik Millionen von Steuergeldern oder müssen unfassbares Missmanagement verantworten und werden nie in ihrem Leben von der Berner Polizei befragt, untersucht, abgeschleppt, verhaftet oder müssen gar ihre DNA abgeben! Doch Mädchen und Jungs, die ihrer Wut, wie auch immer die begründet sein mag, durch eine Demo und einen Sitzstreik Ausdruck geben, werden wie Schwerverbrecher behandelt. Mit dem Zwang zur DNA-Probe versucht nun der bernische Justizapparat auch noch die Zukunft dieser Jugend auf immer und ewig zu zerstören. Was vor unser aller Augen in Bern passiert, ist ungeheuerlich. Noch ungeheuerlicher ist, dass allein die von den Medienwissenschaftlern vielgeschmähten 20 Minuten und Blick den Berner Justizapparat überhaupt zum Thema machen. Ohne 20 Minuten und Blick wüssten wir über die ungeheuerlichen Vorgänge in Bern nichts. Dabei sind diese Beispiele exemplarisch für den Prozess verpasster kritischer Berichterstattung.



Polizei in Bern: «zu links» punkto Justiz- und Polizeipraxis betreffend totalitärer sozialistischer Unterdrückungstradition. (Archivbild) /

Hier lassen sich die wahren Zusammenhänge über seichte Medienqualität in diesem Land zu erkennen. Es geht um Macht, Einschüchterungen und Drohgebärden. Einige Minderjährige, die bei dem Kampfeinsatz der bernischen Behörden gegen das eigene Volk verhaftet wurden, mussten sich auf dem Polizeiposten komplett entblössen und eine Intimkontrolle über sich ergehen lassen. Und kein überregionales Leitmedium berichtete kritisch darüber. Dabei geht es nicht einfach um «Polizeigewalt», sondern um einen massiven Polizeieinsatz gegen schweizerische Bürger-, Grund und Menschenrechte. Irgendwas läuft schief in Stadt und Kanton Bern. Das musste ich schon bei einigen bernkritischen Kolumnen feststellen, die jeweils meine Mailbox nicht mit den üblichen empörten Bürgern füllen lässt, sondern mir Verweise, Drohungen und Beschimpfungen von oberster Stelle bescheren. Offensichtlich ist es im Kanton und Stadt Bern üblich, kritische Menschen, seien dies nun demonstrierende oder schreibende oder irgendwie durch die Kompetenz zweier Geraden übersteigende Parallellen einzuschüchtern, einzukerkern und dann auf alle Ewigkeit mit ihrer DNA im Strafregister einzutragen. Das Erstaunlichste daran ist: Die Berner Behörden tun dies alle so unfassbar sympathisch und nett! Man kann ihnen nie böse sein, weil sie mit ihrem Dialekt und Schnecken-Temperament immer wie aus dem Vreneli vom Guggisberg klingen! Vielleicht prallt deshalb jeder Aufschrei bezüglich unglaublicher Polizei- und Justizvorkommen in Bern ab. Es könnte aber auch am Berufsverständnis der bernischen Medienschaffenden liegen. Lieber nur vorgeben, die Wahrheit zu berichten, aber nie die Wahrheit aufdecken. Denn erstere kriegen später einen behördlichen Kommunikationsposten, zweitere müssen in einen anderen Kanton oder ein anderes Land auswandern, um sich selbst und ihre Familie zu ernähren. Wer jungen Menschen wegen einer Demonstration und einer Sitzblockade deren DNA entnimmt, hat jedes Verhältnis zu Bürgerrechten verloren. Dies müsste die Livestreams aller Kanäle der Schweiz füllen. PS: «Zur juristischen Lage. 2005 trat das Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Gesetz) in Kraft. Eine systematische Erfassung ist darin jedoch nicht vorgesehen. Das Schweizer Strafrecht schreibt vor, dass für die Erfassung von DNA-Proben in eine Datenbank ein begründeter Verdacht vorhanden sein muss, rein präventive Massnahmen sind ausgeschlossen. Wenn Polizisten im Kanton Bern jedoch das Wattestäbchen zücken, müssen auch Hausbesetzer, Demonstranten und offenbar gar Schwarzfahrer ihren Mund öffnen. Die Speichel-Entnahme für DNA-Proben bei kleinen Vergehen ist zwar legal - «in einigen Fällen wurden Betroffene aber nicht auf ihre Rechte wie das auf eine richterliche Verfügung für die Entnahme hingewiesen, oder sie wurden ihnen verweigert», so Simone Rebmann von den Demokratischen Juristen Bern. «Die Proben müssten deshalb vernichtet werden.»» Quelle: www.grundrechte.ch

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