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Secondo-Paar darf in der Schweiz bleibenSt. Gallen - Wegen Drogendelikten sollte ein Secondo-Paar aus St. Gallen nach Italien ausgeschafft werden. Dagegen wehrt sich ein prominent besetztes Komitee mit einer Petition. Jetzt hat der Kanton St. Gallen den Wegweisungsentscheid definitiv aufgehoben.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 6. November 2014 / 11:07 h
Das St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement ist auf ein Wiedererwägungsgesuch eingetreten und sieht definitiv von der Wegweisung ab. Das Paar darf in der Schweiz bleiben.
Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartements, bestätigte einen entsprechenden Bericht in den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Donnerstag. Man anerkenne die positive Entwicklung und soziale Stabilisierung des Paars seit dem ersten Behördenentscheid, der bereits über drei Jahre zurückliegt.
Letzte Chance Das Paar habe nochmals eine «letzte Chance» erhalten, sagte Arta. Der Entscheid sei unter der Führung der St. Galler Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann gefällt worden. Fredy Fässler, Vorsteher der Sicherheits- und Justizdepartements, war als ehemaliger Anwalt des Paars in der Sache in den Ausstand getreten. Der Mann und die Frau, die ausgeschafft werden sollen, haben noch nie in Italien gelebt; beide sind drogenabhängig und HIV-positiv. Gemeinsam haben sie eine 22 Jahre alte Tochter.Paul Rechsteiner zog den Fall bis nach Strassburg. /
![]() «Keine Ausschaffung nach 50 Jahren in der Schweiz», heisst es auf der Website des Komitees, das sich mit einer Petition gegen die Ausschaffung des Paars einsetzte. Anfang April reichte das Komitee beim St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement eine Bittschrift mit rund 2000 Unterschriften ein. Straffällig wegen Drogensucht Wegen Drogenabhängigkeit ist das Paar mehrmals straffällig geworden. Obwohl die Frau arbeite und die Bewährungshelfer und Beistände dem Paar ein gutes Zeugnis ausstellten, sollen sie nach Italien abgeschoben werden. Beide hätten ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht und in Italien keinerlei soziales Netz. Wegen ihrer Krankheiten seien sie auf eine gute medizinische Versorgung angewiesen. Aus diesen Gründen sei auf eine Wegweisung aus St. Gallen zu verzichten, so das Komitee. Das Bundesgericht hatte die Ausweisung im November 2013 bestätigt und berief sich dabei auf die Ausschaffungsinitiative der SVP, die im November 2010 vom Volk angenommen worden war, jedoch noch nicht umgesetzt wurde. Der Rechtsvertreter des Paares, der St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner, hat den Fall zudem an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weitergezogen.
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