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Produzenten sollen Schweizer Ruf nicht ausnützen können

Bern - Das Parlament will den Missbrauch geschützter Ursprungsbezeichnungen (AOC) oder geschützter geografischer Angaben (IPG) unterbinden. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat zwei Motionen mit dem Anliegen angenommen.

jbo / Quelle: sda / Donnerstag, 11. Dezember 2014 / 09:31 h

Die eine verlangt, dass Hersteller von Produkten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben diese nicht mehr ausserhalb des festgelegten Gebiets oder gar im Ausland produzieren dürfen. Trittbrettfahrer sollen keine Bundesbeiträge erhalten. Die zweite Motion beauftragt den Bundesrat, mit den USA über ein Abkommen zur Anerkennung von Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung zu verhandeln.

Beide Motionen sind im Sommer vom Nationalrat mit grosser Mehrheit angenommen worden. Die grosse Kammer reagierte damit auf die Ankündigung von Emmi im Jahr 2012, in den USA mehr als 40 Millionen Franken investieren zu wollen, um die Produktion und den Verkauf eines Produkts mit der Bezeichnung «Gruyère» zu steigern.

Das Unternehmen trat später von seinem Entscheid zurück. Letztes Jahr konnten ausserdem die Marken «Gruyère» und «Le Gruyère Switzerland» in den USA und in Südafrika als geschützte Marke eingetragen werden.

Zeichen setzen

Die Frage sei aber nach wie vor aktuell, weil der Schutz von AOC und IPG noch immer unzureichend sei, sagte Kommissionssprecher Christian Levrat (SP/FR). Noch immer anerkenne die USA zwar Marken, aber keine geschützten geografischen Angaben.

Auch gelte es gegenüber der EU ein Zeichen zu setzen, dass die Schweiz bezüglich des Schutzes von geografischen Angaben aktiv bleiben wolle. Levrat erinnerte daran, dass heute kein internationales System zur gegenseitigen Anerkennung von Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen existiere.

Auch die Swissness-Gesetzgebung löse das Problem nicht, sagte Thomas Minder (parteilos/SH).



Der Bundesrat arbeite ständig daran, den Schutz der Produkte zu verbessern. Dafür ist ein Abkommen mit den USA nötig. /

Es werde zwar ein Register für geschützte Herkunftsangaben geschaffen, dieses interessiere die USA aber herzlich wenig. Es sei darum nötig, dass der Bundesrat in der Sache bei den USA anklopfe.

Durchsetzung aber eine Illusion

Der Bundesrat arbeite ständig daran, den Schutz der Produkte zu verbessern, sagte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er bemühe sich im Rahmen der WTO oder von Freihandelsabkommen und er unterstütze die Branchenorganisationen. Die Motionen seien darum gar nicht nötig.

Ausserdem sei der Schutz im Ausland ohnehin nicht durchsetzbar, so lange es kein Abkommen gebe. Die USA seien zu Verhandlungen über diese Frage aber nicht bereit. «Es wäre eine Illusion zu glauben, dass sich die USA zum jetzigen Zeitpunkt bereit erklären würden zu einer vertraglichen Lösung», sagte Schneider-Ammann. Der Ständerat nahm die Motionen trotzdem mit 37 zu 7 respektive mit 35 zu 9 Stimmen an.


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