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Bisher rund zwei Dutzend Bewilligungsgesuche für DrohnenflügeBern - Beim Bund sind bisher rund zwei Dutzend Gesuche für Drohnenflüge in der Nähe von Menschenansammlungen eingereicht worden. Zwölf Bewilligungen seien inzwischen erteilt worden, sagte BAZL-Sprecherin Martine Reymond auf Anfrage.fest / Quelle: sda / Dienstag, 13. Januar 2015 / 17:35 h
Seit dem 1. August 2014 dürfen Drohnen in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur betrieben werden, wenn das BAZL dafür grünes Licht gibt. Begründet wurde die neue Regelung mit Sicherheitsbedenken: Wenn eine Drohne in eine Menschenmenge abstürzen würde, könnte es Verletzte oder gar Tote geben.
Im Auge hatte der Bund mit der Bewilligungspflicht Konzerte, Public Viewing und andere öffentliche Anlässe. Die Gesuche seien vor allem für die kommerzielle Nutzung gestellt worden, sagte BAZL-Sprecherin Reymond.
Das Thema Drohnen beschäftigt auch den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Oft seien sich Drohnenpiloten gar nicht bewusst, «dass sie etwas Unrechtmässiges tun, wenn sie mit einer Drohne in Bereiche eindringen, zu denen man zu Fuss keinen Zutritt hätte», heisst es im jüngsten Newsletter des Datenschutzbeauftragten.
«Wir erhalten regelmässig Anfragen zu Drohnen und allgemein zu Videoüberwachung», sagte Francis Meier, Sprecher des Datenschutzbeauftragten. Gefragt werde zum Beispiel, was mit Drohnen gefilmt werden darf - aber auch, was man tun kann, wenn man selbst gefilmt wird.
Bei einem Absturz kann eine Drohne Menschen verletzen oder sogar töten. /
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