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Ständerat stimmt Kompromiss im Zweitwohnungs-Gesetz zu

Bern - Der Kompromiss des Nationalrats zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat sich am Dienstag auch im Ständerat durchgesetzt. Die verbleibenden Differenzen dürften noch in der laufenden Session ausgeräumt werden.

jbo / Quelle: sda / Dienstag, 10. März 2015 / 10:58 h

Da die Initianten auf ein Referendum verzichten, könnte das Gesetz Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden. Für diese rasche Lösung war die bürgerliche Mehrheit beider Kammern zu vielen Konzessionen bereit. Erklärtes Ziel des Kompromisses ist es, für Berg- und Tourismuskantone so bald wie möglich Rechtssicherheit herzustellen, damit diese ihre verbleibenden Entwicklungsmöglichkeiten nutzen können.

Kern der Vereinbarung, die SVP und FDP letzte Woche mit Mitinitiantin Vera Weber ausgehandelt haben, ist die Streichung der so genannten Plattformwohnungen aus dem Zweitwohnungsgesetz. Es handelt sich um Ferienwohnungen, die auf einer kommerziellen Plattform zur Vermietung ausgeschriebenen werden.

Streit um Plattformwohnungen entschieden

Nachdem sich der Ständerat dem Nationalrat mit 36 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung angeschlossen hat, gelten solche Wohnungen nicht mehr als touristisch bewirtschaftet. Eine Ausnahme vom Bauverbot für Zweitwohnungen ist damit nicht mehr möglich.

Eine Minderheit wollte sich der Lösung nicht anschliessen. Es gelte, den Schaden in Grenzen zu halten, sagte der Walliser René Imoberdorf (CVP). Mit Plattformwohnungen könnten in kleineren Tourismusgemeinden, in welchen keine grösseren Überbauungen mehr geplant seien, einzelne Wohnungen angeboten werden.

Auch andere Ratsmitglieder schluckten hart am Kompromiss. «Ich finde es unwürdig, wenn so Gesetze gemacht werden», sagte Stefan Engler (CVP/GR), der sich bei der ersten Beratung für zusätzliche Ausnahmen eingesetzt hatte.

Jean-René Fournier (CVP/VS) klagte, dass der Kompromiss hinter dem Rücken der Berggebiete ausgehandelt worden sei. Dieser verhindere jede Entwicklung in Gemeinden, die auf sanften Tourismus setzen wollten. «Es sind strukturschwache Gebiete, die den Preis bezahlen», bestätigte Bundesrätin Doris Leuthard.

Beschränkte Umnutzung

Der Kompromiss umfasst weiter die beschränkte Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels. In der Version des Nationalrats soll nur die Hälfte der Hauptnutzfläche zu Zweitwohnungen umgebaut werden dürfen. Es gehe darum, die Entleerung der Dorfkerne zu verhindern, sagte Ivo Bischofberger (CVP/AI), Präsident der ständerätlichen Raumplanungskommission (UREK).



Das Gesetz könnte 2016 in Kraft gesetzt werden. /

Keine Mehrheit fand der Antrag, dass Hotels in bestimmten Zonen vollständig umgenutzt werden dürfen.

Zur Bedingung für den Verzicht auf ein Referendum machten die Initianten zudem Korrekturen bei den Regeln für die Umnutzung bestehender Gebäude. Der Ständerat hatte zunächst beschlossen, dass alle «erhaltenswerten» Gebäude zu Zweitwohnungen umgebaut werden dürfen. Gemeinden hätten damit weiten Spielraum gehabt, die Umnutzung bestehender Gebäude zuzulassen.

Gemäss dem Kompromiss ist nun lediglich der Umbau von «geschützten oder ortsbildprägenden» Bauten möglich. Bischofberger wies allerdings darauf hin, dass es auch zum Begriff «ortsbildprägend» keine Praxis gebe - dieser müsse in der Verordnung präzisiert werde.

Verfassungsmässig fragwürdig

Umstritten war, in welchem Umfang bestehende Wohnungen erweitert werden dürfen. In dieser Frage hatten die Initianten keine Zugeständnisse herausschlagen können. Mit 25 zu 15 Stimmen blieb der Ständerat darum bei der Lösung, dass Gebäude um 30 Prozent erweitert werden dürfen, ohne eine Beschränkung auf 30 Quadratmeter. SP, Grüne und Bundesrätin Leuthard warnten vergeblich, dass die flächenmässig unbegrenzte Erweiterung im Widerspruch zur Verfassung stehe.

Einige Differenzen verbleiben. Nicht übernommen hat der Ständerat beispielsweise den Entscheid des Nationalrats, dass touristisch bewirtschaftete Wohnungen nicht als Zweit-, sondern als Erstwohnungen gelten. Weiter hielt die kleine Kammer daran fest, dass alle Gemeinden jährlich ein Wohnungsinventar erstellen müssen. Und schliesslich lehnte sie es ab, dass Zweitwohnungen gebaut werden dürfen, wenn das Baugesuch bis Ende 2012 eingereicht worden ist.

Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. Dessen Kommission will sich am Mittwochnachmittag damit befassen, ins Plenum kommt das Zweitwohnungsgesetz voraussichtlich am Donnerstag. Die von der Nationalratskommission vorgeschlagene Dringlichkeit steht nicht mehr zur Diskussion. Die Vorlage soll aber noch in der laufenden Session bereinigt werden.


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