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Mas vor GerichtBarcelona - Nach dem Sieg des Unabhängigkeitslagers bei der Regionalwahl in Katalonien hat Regionalpräsident Artur Mas vor Gericht erscheinen müssen. Er erschien dort in Begleitung von etwa 400 Politikern seiner Partei. Hunderte Anhänger unterstützten ihn mit Sprechchören.nir / Quelle: sda / Donnerstag, 15. Oktober 2015 / 11:40 h
Der Politiker muss sich seit Donnerstag vor dem Obersten Gericht Kataloniens nach dem symbolischen Unabhängigkeitsreferendum vom November vergangenen Jahres wegen zivilen Ungehorsams, Machtmissbrauchs und Veruntreuung öffentlicher Gelder verantworten.
Die Vorladung hatte Mas unmittelbar nach der Regionalwahl Ende September erhalten. Bei der Abstimmung hatten die Unabhängigkeitsbefürworter in der wirtschaftsstarken nordspanischen Region die absolute Mehrheit gewonnen. Mas erklärte umgehend, an seinen Plänen einer Unabhängigkeit festzuhalten, was die spanische Regierung in Madrid unbedingt verhindern will.
Ermittlungen gegen Mas waren nach dem symbolischen Referendum vom 9. November aufgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, mit dem Referendum das Gesetz gebrochen zu haben.
Anhänger unterstützen Artur Mas. /
![]() Mas und weiteren Beschuldigten droht ein Ämterverbot. Die Regionalregierung spricht von einem «politischen Prozess» und verurteilt das Vorgehen der Justiz. Referendum gerichtlich untersagt Spaniens Verfassungsgericht hatte auf Antrag der Regierung in Madrid im vergangenen Jahr ein rechtlich bindendes Referendum untersagt. Die Justiz argumentierte, dass dabei über eine Frage abgestimmt werden solle, die die Einheit des Landes betreffe - und das falle nicht in den Kompetenzbereich der Regionalregierung. Stattdessen fand mit Hilfe von 41'000 Freiwilligen ein symbolisches Referendum statt. Die Regionalregierung hatte dabei die Auflage, sich nicht an der Organisation zu beteiligen. Sie unterstützte die Abstimmung jedoch, indem sie Schulen als Wahllokale bereitstellte, online über die Abstimmung informierte und Polizisten einsetzte. Dazu seien öffentliche Gelder genutzt worden, argumentiert die Justiz. An der Volksbefragung beteiligten sich damals 2,3 der etwa 5,5 Millionen Wahlberechtigten. Zwar stimmten gut 80 Prozent der Beteiligten für eine Abspaltung, es waren aber deutlich weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten.
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