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Alkoholgesetz-Revision vor dem ScheiternBern - Seit bald drei Jahren berät das Parlament über eine Revision des Alkoholgesetzes. Nun steht die Vorlage vor dem Absturz. Über ein Nachtverkaufsverbot, vor allem aber über die steuerliche Entlastung einheimischer Schnapsbrenner, scheint keine Einigung möglich.bert / Quelle: sda / Freitag, 20. November 2015 / 13:09 h
Zu dieser Überzeugung ist die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) gelangt. Die Fronten zwischen den beiden Räten seien dermassen verhärtet, dass eine Einigung nicht mehr möglich sei, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag.
Die WAK hat daher einstimmig beschlossen, die Abschreibung der Entwürfe zum Spirituosensteuergesetz und zum Alkoholhandelsgesetz zu beantragen. Für eine Abschreibung müsste auch die WAK des Nationalrats grünes Licht geben. Diese muss nun entscheiden, ob sie ihrem Rat den gleichen Antrag stellen will. Hin und Her Stein des Anstosses sind die vom Nationalrat beschlossenen Steuerrabatte für Schnapsbrenner und Obstlieferanten. Zunächst hatten sich die Räte auf ein System mit Ausbeutebesteuerung geeinigt. Basis der Besteuerung wäre dabei die erwarteten Ausbeute aus dem zu brennenden Rohstoff und nicht die tatsächlich hergestellte Menge Alkohol. Das sollte inländischen Produzenten gegenüber ausländischen einen Vorteil verschaffen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verwarf der Ständerat die Idee dann aber wieder. Die WAK des Nationalrates beauftragte die Verwaltung daraufhin, Alternativen auszuarbeiten. Keine Einigung der Räte in Sicht. /
![]() Sie lehnte diese jedoch ab und brachte ein eigenes System zur Steuerermässigung ins Spiel: Die Steuern für Brenner mit einer Jahresproduktion von bis zu 1000 Liter reinem Alkohol und für Obstlieferanten, die dieselbe Menge brennen lassen, sollten um 30 Prozent reduziert werden. Die Bauernlobby, die damit den Absatz von Früchten und Beeren anzukurbeln hoffte, fand damit im Nationalrat eine Mehrheit. Nicht verfassungskonform Dazu liess die Ständeratskommission in den letzten Monaten ein Rechtsgutachten erarbeiten. Dieses beurteile das Modell des Nationalrats weder als verfassungskonform noch als konform mit internationalen Handelsverträgen, heisst es in der Medienmitteilung. In dieser verfahrenen Situation sieht die Kommission keine andere Möglichkeit, als mit der Revision neu zu beginnen. Auch über den Steuersatz war bisher keine Einigkeit zu Stande gekommen. Ausserdem war das Nachtverkaufsverbot für Alkohol umstritten. Der Bundesrat beantragte, dass in Läden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens kein Alkohol verkauft werden darf. Der Ständerat stimmte dem aus Gründen des Jugendschutzes zu, im Nationalrat fand die Idee aber keine Mehrheit. Mit der Revision des Alkoholgesetzes sollte auch der Ethanol- und Spirituosenmarkt liberalisiert werden: Der Bund würde auf das Monopol zur Herstellung und Einfuhr von Spirituosen beziehungsweise Ethanol verzichten und sich ganz aus dem Handel zurückziehen. Der eigene Logistikbetrieb Alcosuisse sollte privatisiert, die Eidgenössische Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung integriert werden. Diese nicht umstrittenen Pläne möchte die Ständeratskommission trotz Abschreibung nicht einfach fallen lassen. Sie fordert den Bundesrat auf, rasch eine neue Vorlage mit diesen Punkten vorzulegen. Zuerst geht das Geschäft nun aber an die WAK des Nationalrats.
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