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Hauptangeklagter entkommt Gefängnisstrafe im Prozess DiamantenraubGenf - Im Prozess um den Diamantenraub am Brüsseler Flughafen im Jahr 2013 ist der Hauptangeklagte in Genf zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Überfall auf eine Maschine der Helvetic Airways hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt.nir / Quelle: sda / Freitag, 27. November 2015 / 17:00 h
Das Gericht verurteilte den 61-jährigen Immobilienagent am Freitag wegen Hehlerei und Geldwäscherei. Acht maskierte Schwerbewaffnete hatten am 18. Februar 2013 mit Autos den Zaun des internationalen Flughafens Zaventem bei Brüssel durchbrochen. Sie raubten rund 120 Päckchen mit Diamanten, die ins Flugzeug verladen werden sollten.
Der Wert der Diamanten soll sich Medieninformationen zufolge auf etwa 300 Millionen Euro belaufen haben. Offiziell wurde dieser Betrag aber nie bestätigt. Stets ist von 37 Millionen Euro die Rede.
Laut den Richtern versteckten die Räuber Diamanten im Wert von 7 Millionen Dollar während zweier Monate in einem Zimmer eines Mehrfamilienhauses im Genfer Champel-Quartier. «Die kriminelle Energie war gross», sagten sie bei der Urteilsverkündung. Der Hauptangeklagte habe aber nicht aus Gier gehandelt, sondern vielmehr, um jemandem einen Gefallen zu tun.
Diamanten versteckt und verkauft Beim Prozess in Genf standen seit Montag neben einem Anwalt drei Männer vor Gericht, die in der Immobilienbranche tätig sind.Der Überfall auf eine Maschine der Helvetic Airways hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. /
![]() Die Steine waren dem nun verurteilten Haupttäter von einem französischen Ganoven übergeben worden, den er in Marokko kennengelernt hatte. Der Ganove, der später in Frankreich verhaftet werden konnte, wird verdächtigt, einer der Drahtzieher des spektakulären Raubs gewesen zu sein. Gegen ihn läuft noch ein Verfahren. Der 61-jährige Immobilienagent überzeugte laut Gericht die zwei anderen Beschuldigten, ihm je einen Diamanten abzukaufen. Zudem soll er seinen Anwalt und Freund gebeten haben, ihm beim Verstecken der Edelsteine behilflich zu sein. Der Geschäftsmann war deshalb der Hehlerei und der Geldwäscherei angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Diesem Antrag sind die Richter nun gefolgt. Vor Gericht sagte der Hauptangeklagte, unter der Knute seines kriminellen Bekannten gewesen zu sein. Die Käufer sollen die Herkunft der Steine nicht gekannt haben. Der Verteidiger des Verurteilten wusste nach der Urteilsverkündung noch nicht, ob er Berufung einlegen werde.
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