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Bald Tempo 100 auf dritter Überholspur

Bern - Im neuen Jahr gelten neue Verkehrsregeln auf Autobahnen und Velostreifen. Wer beispielsweise auf einer dreispurigen Autobahn die Spur ganz links benutzen will, muss künftig mehr als Tempo 100 fahren können.

bg / Quelle: sda / Montag, 28. Dezember 2015 / 11:45 h

Bisher galt auf der Überholspur eine mögliche Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h. Mit der Änderung der Verkehrsregelverordnung und der Signalisationsverordnung will der Bundesrat den Verkehrsfluss verbessern. Damit werden Reisecars von der linken Spur verbannt. Auch andere Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h dürfen nur noch die mittlere und rechte Spur benutzen. «Diese neue Regel bedeutet aber nicht, dass die Autofahrer nun immer mit mindestens 100 Stundenkilometern auf der dritten Spur fahren müssen», warnt das Vergleichsportal Verivox Schweiz am Montag. Das Tempo sei der Verkehrssituation anzupassen und die signalisierte Höchstgeschwindigkeit sei einzuhalten. Andere Verkehrsregeln hat der Bundesrat angepasst und einige ganz gestrichen. So darf generell nur noch dann rückwärts gefahren werden, wenn wenden oder weiterfahren nicht möglich ist. Der Bundesrat begründet dies mit der überdurchschnittlich hohen Anzahl tödlicher Unfälle, die beim Rückwärtsfahren passieren.

Veloanhänger dürfen nun Velostreifen benutzen

Zudem dürfen in Zukunft auch dreirädrige Fahrräder und Radfahrer mit Anhänger den Velostreifen benutzen. Nicht mehr gebüsst wird das Loslassen der Pedale beim Fahren.



Der Verkehrsfluss auf der Autobahn soll verbessert werden. /

«Diese 20 Franken bleiben im Portemonnaie, auch wenn der Polizist einen mit baumelnden Füssen vorbeifahren sieht», schreibt Verivox. Freihändiges Fahren wird jedoch noch immer mit 20 Franken gebüsst. Abgeschafft wird auch die Regel für Fussgängerkolonnen, weil es solche kaum mehr gibt. Bislang mussten solche Kolonnen das Trottoir benutzen oder am rechten Fahrbahnrand gehen. Längere Kolonnen mussten unterteilt werden, um das Überholen zu erleichtern. Aufgehoben wird auch die Vorschrift, dass Gegenstände mit Spitzen, Kanten oder Schneiden vorsichtig zu tragen und nötigenfalls mit Schutzhüllen zu versehen sind. Dies entspreche nicht mehr dem heutigen Verkehrsverhalten. Die Signale «Einfahrt von rechts» und «Einfahrt von links» auf Autobahnen werden abgeschafft, weil sie kaum mehr im Gebrauch sind. Die Verkehrsregelverordnung ist seit 1962 in Kraft, die Signalisationsverordnung seit 1979. Seither habe sich die Situation auf den Strassen markant verändert, schreibt der Bundesrat. Die beschlossenen Änderungen betreffen insgesamt rund 50 Artikel.

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