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Recht gegen Gerechtigkeit

«Durchsetzung» und «Heiratsstrafe» sind die Reizworte, mit denen das Volk dazu verführt werden soll, sich selbst zu Richtern und Henkern zu erklären. Dabei sind es ausgerechnet Regimes wie der Iran oder Saudi-Arabien, die längst perfektioniert haben, was diese Initiativen anstossen wollen.

Claude Fankhauser / Quelle: news.ch / Freitag, 15. Januar 2016 / 13:28 h

Recht ist dazu da, um Gerechtigkeit zu schaffen. Dies wird unter anderen dadurch erreicht, dass das Recht für alle Menschen dieses Landes in gleichem Masse gelten soll. Ganz unabhängig, ob ein reicher oder ein armer Mensch ein Verbrechen begangen hat, das Gesetz soll für beide gleich gelten. Es ist auch einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft, dass wir nicht für die Taten unserer Väter bestraft werden können; Sippenhaft ist deshalb in unserer Gesetzgebung nicht vorgesehen. Ein weiterer Pfeiler ist die Verhältnismässigkeit, nach der eine verhängte Strafe dem konkreten Fall angepasst werden können muss. Der dilettantisch ausgeführte Taschendiebstahl eines Junkies auf Entzug sollte deshalb milder beurteilt werden, als wenn dieser Taschendiebstahl gewerbliche Dimensionen gehabt hat und von einem Überzeugungstäter begangen worden ist. Es gibt an anderen Orten dieser Welt aber auch Rechtsordnungen, die solche Finessen nicht kennen, die «streng» und «konsequent» im Sinne des Gesetzesbuchstaben sind. Den Richtern in diesen Ländern wird in der Auslegung der Gesetze enge Leitplanken vorgegeben, von denen nicht abgewichen werden kann. Wer also wissen möchte, wie eine Gesellschaft aussieht, in der Gesetze nicht mehr individuell, sondern kollektiv umgesetzt werden, schaut am besten in ein Land, in dem die Scharia gilt. Mit der «Durchsetzungsinitiative», die eine Verschärfung zur bereits angenommenen «Masseneinwanderungsinitiative» darstellt, kommt am 28. Februar eine Vorlage vors Volk, welche Grundprinzipien der Scharia auch bei uns einführen möchte. Denn neu soll es ein Zweiklassensystem des Rechts geben, in dem Ausländer nach anderen Massstäben be- und verurteilt werden als Schweizer. Genau wie in der Scharia zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen unterschieden wird. Niemand wünscht sich, Tür an Tür mit Gewalttätern zu leben. Dass dies insbesondere dann gilt, wenn die Täter aus dem Ausland kommen, ist sicher nicht fair, entspricht aber der Realität. Der Reflex, solche Täter kompromisslos und unverzüglich an die Grenze stellen zu wollen, ist deshalb naheliegend. Die «Durchsetzungsinitiative» schiesst hier aber mit demagogischen Atombomben auf Spatzen, denn nicht nur Mörder und Vergewaltiger müssten bei einer Annahme ausgeschafft werden.



Jemand findet Homo-Ehen «gruusig?» Egal! Geschmacksfragen und Herkunft dürfen nicht über Recht und Unrecht entscheiden - sonst kann auch gleich die Scharia eingeführt werden. /

Mit den Verschärfungen würden auch unzählige Bagatelldelikte ungebührlich streng bestraft. Ein Österreicher beispielsweise, der seit Jahrzehnten bei einer Schweizer Bank angestellt ist und gegenüber der Familienausgleichskasse den Ausbildungsunterbruch seines Sohnes nicht gemeldet hat, wäre des Sozialhilfemissbrauchs schuldig und müsste ungeachtet seiner Familie, die hier verwurzelt ist, das Land verlassen. Ein Schweizer, der dasselbe getan hat, käme mit einer Busse davon. Ein anderes Beispiel: Ein 20jähriger Ungar, der hier aufgewachsen ist und kein Wort Ungarisch spricht, bricht zusammen mit seinen Schweizer Kollegen in alkoholisiertem Zustand ein Auto auf und wird noch während der Tat von der Polizei erwischt. Seine Schweizer Kumpanen kommen mit einer Busse davon. Der Ungar muss die Schweiz und damit auch seine Familie verlassen. Natürlich bin ich nicht der Meinung, dass Sozialhilfemissbrauch und das Aufbrechen eines Autos nicht zu bestrafen seien. Man kann mir aber nicht erklären, warum dasselbe Vergehen mit unterschiedlichen Massstäben beurteilt werden soll, abhängig vom Pass des Täters. Ein Einbruch ist ein Einbruch, ganz egal, ob ihn ein Schweizer oder ein Ausländer begangen hat. Warum es schlimmer sein soll, wenn das Auto von einem Ausländer aufgebrochen wurde, ist mir schleierhaft. Unter diesem Grundsatz ist die «Scharisierung» unserer Verfassung klar abzulehnen, auch in Bezug auf die sogenannte «Heiratsstrafe-Initiative», welche die Interessen von einer ideologisch nahe am iranischen Revolutionswächterrat operierenden Gruppe vertritt. Dabei mag ich mich überhaupt nicht auf die steuerrechtlichen Äste hinauslassen, mag nicht erklären, dass vor allem gut verdienende Doppeleinkommen von der Annahme profitierten oder auf die zu erwartenden Steuerausfälle hinweisen. Es geht hier nur um den einen Artikel, der eigentlich mit Steuerrecht herzlich wenig am Hut hat und sich trotzdem elegant der Inhaltsangabe auf dem Etikett entlangschlängelt: «

Die Ehe ist die

auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte

Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.

» Hier soll also unter dem Deckmäntelchen der Steuergerechtigkeit eine stockkonservative, archaisch-religiös geprägte Definition von «Ehe» in unsere Verfassung geschrieben werden, was lachhaft ist, wenn man die Realität in unserem Land ansieht. Mittlerweile kennt ja wohl jeder und jede mindestens ein homosexuelles Paar und nur religiöse Fanatiker und Ewiggestrige sehen darin noch etwas «Unnatürliches» oder gar «Abartiges». Warum der staatliche Segen einer Lebensgemeinschaft - der kirchliche Segen darf ja nach wie vor munter verweigert werden - davon abhängen soll, dass der Anteil pro Geschlecht in dieser Gemeinschaft 50 Prozent nicht übersteigt, konnte mir bisher noch niemand erklären. Ausser, jemand sagt mir wie letzthin eben, er fände Homosexuelle «eifach gruusig». Das ist ein Argument, bei dem ich wenig Überzeugungsarbeit leisten kann. Wenn es aber eine Geschmacksfrage ist, was in der Verfassung steht, wenn Ideologie, das persönliche Ekelgefühl, Angst vor dem Fremden oder die eigene (vielleicht mangelnde) Sexualität darüber entscheiden, wer bei uns welches Recht zugesprochen bekommt, wenn der aufgefachte Volkszorn zum Nonplusultra wird und kein Bundesgericht, kein Parlament ihn mehr in rechtsstaatliche Bahnen lenken kann, darf der Islamische Staat ruhig kommen: Unsere Gesetzgebung ist dann nämlich bereits hervorragend auf die Einführung der Scharia vorbereitet.

Links zum Artikel:

Hervorragendes Argumentarium zum Thema «Durchsetzungsinitiative» Durchsetzungsinitiative unter dem Sichtpunkt der Menschenrechte betrachtet.

Pro-Contra «Durchsetzungsinitiative» Was spricht für und was gegen die Durchsetzungsinitiative - Befürworter und Gegner äussern sic im «Bund».

Argumentarium gegen die «Heiratsstrafe-Initiative»: Gründe für die Ablehnung der «Heiratsstrafe-Initiative»


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