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Konzernrecht bricht Verfassungsrecht

Freihandelsabkommen sind die neuen Verfassungen der Postdemokratie. Konzerne statt Menschen bestimmen die Regeln. Dieser Dreistigkeit neoliberaler Revolutionen muss endlich mit Verfassungsrechten Einhalt geboten werden.

Regula Stämpfli / Quelle: news.ch / Mittwoch, 27. April 2016 / 08:53 h

Im 'Heute-Journal' vom 25. April 2016 wirbt der Vizekanzler Sigmar Gabriel ohne Scham für das «Freihandelsabkommen» TTIP zwischen der EU und den USA. Es brauche «neue Regeln», damit «Deutschland nicht den Anschluss verpasse» und «sonst die Chinesen die Bedingungen zum Weltmarkt» definieren würden. «Lieber die Regeln mitzugestalten als aussen vor stehen.» So klingen auch die Begründungen der schweizerischen, österreichischen, französischen, britischen etc. Handelsminister. Realistisch, klar, vernünftig. Dabei ist klar: Die europäischen Demokratien haben ein Regelwerk, das für neue Regeln klare Richtlinien vorgibt. Dieses Regelwerk nennt sich «Verfassung.» Hinter den Floskeln von «Freiheit», «Handel», «Regeln», «Übereinkunft» verbirgt sich die Perversion aller europäischen Verfassungen der Nachkriegszeit. Das Freihandelsabkommen ist nicht einfach ein Handelsvertrag, sondern gleicht in der juristischen Wirkung dem Ermächtigungsgesetz von 1933. TTIP setzt nämlich alle geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen ausser Kraft. Beispiele gefällig? Nach der Übereinkunft von TTIP können die Bürger und Bürgerinnen nicht mehr über die Zukunft von Umwelt, Arbeitsrecht, Grundeinkommen, Steuern, Landverteilung, Quoten in Verwaltungsräten, Gesundheit, Allmenden, staatliche Wasserversorgung, Luftreinhaltevorschriften, Produktionsmassnahmen, Deklarationspflichten und und und entscheiden. Das Verfassungsrecht auf die Gestaltung der Demokratie durch die Bürger und Bürgerinnen wird ausser Kraft gesetzt. TTIP und andere sogenannten Freihandelsabkommen ersetzen alle existierenden Verfassungen.



Freihandelsabkommen wie TTIP würden Grundrechte durch Konzernrechte ersetzen. /

Selbst wenn die Schiedsgerichte abgeschafft werden, gilt: Die Konzerne kriegen das Stimm- und Wahlrecht während dasjenige der Bürgerinnen und Bürger Europas und der Schweiz abgeschafft wird. Sie kennen die Beispiele: Den Atomausstieg werden sich die Konzerne mit Milliarden entschädigen lassen oder auf Jahre verhindern. Die gentechnisch veränderte Landwirtschaft wird erlaubt werden müssen oder die betroffenen Staaten werden Milliarden zahlen müssen, um ihre Landwirtschaft gentechfrei zu erhalten. Die Tabakindustrie wird jede weitere Einschränkung des Werbeverbots mit Milliardenklagen bezügliche Wettbewerbsfreiheit und Werbefreiheit verhindern. Die Pharmaindustrie wird jeden Staat verklagen, der es wagt, auf unabhängige Forschung, klare Deklarationpflicht und informative Beipackzettel zu beharren. Die Lebensmittelindustrie wird mit Milliardenklagen jede Verbreitung eventueller Forschungsergebnisse zu künstlich «verfeinerten» Nahrungsmittel, die Babies, Kleinkinder und Erwachsene unheilbare Krankheiten bescheren, verhindern. Jede Quotenbestimmung zur Stärkung der sozialen Mobilität wird mit den Bestimmungen der privatisierten Forschungseinrichtungen und Institutionen rückgängig gemacht. Kurz:

Jede bürger- , sozialrechtliche- und umweltpolitische Errungenschaft seit 1789 wird durch Konzernrecht ersetzt.

Es ist höchste Zeit, dass Verfassungsrechtlerinnen endlich Klartext sprechen. Die Freihandelsabkommen sind die globalen Sklavenverträge für die Menschheit. Konzernrechte gehen über Verfassungsrechte. Dem Medien- und Wirtschaftsquatsch bezüglich der stillen neoliberalen Revolutionen, die sich hinter Freihandelsverträgen verstecken, müssen klare Regeln gesetzt werden.

Nochmals: Die europäischen Länder brauchen keine «neuen Regeln», es genügt, die bestehenden Verfassungsregeln umzusetzen.


Links zum Artikel:

Kommentar im Bund zu TTIP Die Fehleinschätzung (nach Meinung der Autorin)vom normalerweise äusserst klugen Brüsselkorrespondenten Stefan Israel

Dietmar Gabriel im Heute-Journal Interview Der SPD-Vizekanzler zu TTIP im ZDF-Heute-Journal (ab ca. 4.25 Minuten)


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