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Die Schlussprüfung Allgemeinbildung in der Berufsausbildung bleibt weiterhin wichtigIn den rund 250 beruflichen Grundausbildungen werden neben praktischen Fertigkeiten auch essentielle Berufskenntnisse sowie Allgemeinbildung vermittelt. Zu Beginn des Jahres 2026 wird der Bund, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und weiteren betroffenen Kreisen, die Mindestanforderungen für die Allgemeinbildung überarbeiten.fest / Quelle: schulen.ch / Montag, 3. März 2025 / 23:48 h
![]() Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat in Abstimmung mit dem Vorsteher des WBF beschlossen, dass zusätzlich zur Erfahrungsnote, die bereits auf regelmässigen Prüfungen basiert, sowie zur vertiefenden Schlussarbeit, weiterhin eine Schlussprüfung erforderlich ist, die sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführt werden kann.
Kantone sollen die Prüfungsform selbst festlegenDie Allgemeinbildung bildet zusammen mit der Prüfung der Berufskenntnisse und der praktischen Prüfung 20 Prozent des Qualifikationsverfahrens einer beruflichen Grundbildung ab. Die Überarbeitung der Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung ist seit mehreren Jahren in Arbeit. Neben den Partnern der Berufsbildung wurden auch Berufsfachschulen, Lehrerverbände sowie Fachleute von der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung EHB und den Pädagogischen Hochschulen konsultiert. Im Jahr 2024 fand eine umfassende Vernehmlassung statt. Der Vorschlag, die schriftliche Schlussprüfung durch eine vertiefte Schlussarbeit in Kombination mit einer mündlichen Prüfung zu ersetzen, war der einzige umstrittene Punkt; die Mehrheit der Berufsbildungsakteure unterstützte jedoch auch diesen Änderungsvorschlag.Die politische Diskussion nach der Vernehmlassung führte zu einer erneuten Überprüfung durch das SBFI. Wie am 11. Februar 2025 in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats vorgeschlagen wurde, sollen die Kantone, die für die Schulen verantwortlich sind oder diese überwachen, die Freiheit erhalten, die Prüfungsform selbst festzulegen. Sie können weiterhin schriftliche Schlussprüfungen durchführen oder neu mündliche Prüfungen anbieten. Diese Lösung respektiert die bewährte Kooperation in der Berufsbildung und ermöglicht es den Kantonen, ihre bildungspolitischen Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen. ![]() ![]() Die ALlegemeinbildung in der Berufslehre behält weiterhin einen hohen Stellenwert. /
![]() ![]() Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Revision der Allgemeinbildung erfolgreich umgesetzt werden kann. Seit 2019 warten Berufsfachschulen auf diese RevisionDas SBFI hat zusätzlich eine Konsultation mit seinen Verbundpartnern und weiteren interessierten Bundesstellen initiiert. Das Ziel bleibt eine Inkraftsetzung am 1. Januar 2026. Seit 2019 warten die Berufsfachschulen auf diese Revision, um ihre Lehrpläne zu aktualisieren. Das SBFI wird in enger Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern alle notwendigen Massnahmen zur Erlassvorbereitung der Verordnung sowie unter Berücksichtigung der Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse ergreifen. Die Amtsverordnung sieht zudem eine Evaluation der Bestimmungen nach sieben Jahren vor. Bei dieser Gelegenheit wird überprüft werden, wie erfolgreich sich die neue Lösung im Rahmen des Qualifikationsverfahrens für die Allgemeinbildung bewährt hat.Jede der rund 250 beruflichen Grundbildungen (Berufslehren) beendet mit einem Qualifikationsverfahren, das verschiedene Bereiche umfasst. Die Regelung zur Allgemeinbildung erfolgt durch eine Verordnung sowie einen Rahmenlehrplan des SBFI und basiert aktuell auf den Bildungserlassen von 2006. Im Jahr 2019 hat das SBFI gemeinsam mit seinen Verbundpartnern (Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) mit einer Evaluation begonnen und im Jahr 2022 die Reformarbeiten aufgenommen. Die Verbundpartner haben sich das Ziel gesetzt, die Allgemeinbildung zu stärken ? insbesondere durch einen kompetenzorientierten Ansatz sowie klare Umsetzungsregeln für Unterricht und Qualifikationsverfahren und durch gezielte Förderung von Kompetenzen. ![]() Links zum Artikel:
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