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Nutzer schenken AGBs zu wenig BeachtungSan Francisco - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Webseiten sind für das Verhältnis von Internetnutzer und -anbieter von entscheidender Bedeutung.ht / Quelle: pte / Samstag, 6. Juni 2009 / 15:31 h
Sie definieren, wie der jeweilige Seitenbetreiber mit dem User und den persönlichen Informationen, die er dort preisgibt, umgeht. In Anbetracht der Wichtigkeit der entsprechenden Regelungen ist es allerdings verwunderlich, wie wenig Beachtung die darin enthaltenen Bestimmungen bei den Nutzern finden. Nur die Wenigsten haben sie auch tatsächlich gelesen oder sind sich dessen bewusst, wie häufig Seitenbetreiber unbemerkt Änderungen an ihnen durchführen. Mit dieser Feststellung appelliert die Electronic Frontier Foundation (EFF) gegenwärtig an die US-Verbraucherschaft.
Die unabhängige US-NGO, die sich vorrangig mit den Bürgerrechten im Cyberspace beschäftigt, hat mit TOSBack sogar ein eigenes Online-Tool vorgestellt, das die AGBs von Webseiten im Stundentakt automatisch nach Veränderungen der Betreiber analysiert.
«Die AGBs bilden die Grundlage für die Beziehung eines Nutzers zu Social-Community-Portalen, Online-Shops und anderen Internetangeboten. Die meisten Menschen werden sich dieses Umstands aber erst bewusst, wenn es bereits ein Problem gibt», kritisiert Tim Jones, Activism and Technology Manager bei der EFF. Das TOSBack-Tool habe man vor allem deshalb entwickelt, um das Gefahrenbewusstsein auf Userseite zu stärken und aufzuzeigen, wie häufig die Anbieter die AGB-Bestimmungen unbemerkt ändern. «Einige Änderungen sind gut für die Verbraucher, andere wiederum nicht. Nun haben die Konsumenten eine Möglichkeit, die AGBs für die Seiten, die sie jeden Tag nutzen, selbst zu überwachen», ergänzt Fred von Lohmann, Senior Staff Attorney der EFF.
Auf tosback.org können User AGB-Änderungen im Auge behalten / Foto: Markus Forte EQ Images
Insgesamt 44 Webseiten wie Facebook, Google oder eBay würden derzeit vom TOSBack-Tracker erfasst. Proteste bei Änderungen «Alle grossen Webanbieter haben AGBs, in denen festgelegt ist, dass sie die geltenden Geschäftsbedingungen jederzeit unter bestimmten Bedingungen ändern können», stellt der deutsche Jurist Martin Madej fest. Dass Konsumenten die geltenden AGBs von Angeboten, die sie im Internet nutzen, in der Regel nur sehr rudimentär wahrnehmen, sei ein bekanntes Problem. «Die User haben ja gar nicht mehr die Zeit, alle Nutzungsbedingungen der Seiten, auf denen sie sich bewegen, zu studieren. Oft haben sie aufgrund mangelnder Transparenz und Verständlichkeit auch gar keine Chance, diese ausreichend verstehen zu können», betont Madej. Das EFF-Tool sei in dieser Hinsicht sicherlich hilfreich. «Die Verbraucher haben so einen guten Einblick darin, welche Entwicklung die AGBs einer Seite durchmachen. Ich habe allerdings meine Zweifel daran, dass sie sich die Zeit nehmen werden, diese Möglichkeit zu nutzen», meint Madej. Dass die Nutzerschaft mitunter auch recht sensibel auf AGB-Änderungen von Webseitenbetreibern reagieren kann, hat das Beispiel Facebook im Februar 2009 gezeigt. Damals hatte sich die Social Community aufgrund der eigenmächtigen Änderung der «Terms of Service» den Zorn ihrer Mitglieder zugezogen und musste nach heftigen Protesten von Nutzern und Datenschützern klein bei geben. Nachdem der öffentliche Druck auf die Online-Plattform immer stärker wurde, sahen sich deren Betreiber schliesslich dazu gezwungen, die Änderungspläne fallen zu lassen und wieder zu den alten Geschäftsbedingungen zurückzukehren.Links zum Artikel:
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