Bern - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat entschieden, Swisscom die Konzession für die Grundversorgung für den Zeitraum ab 2024 bis Ende 2031 zu erteilen. Damit ist sichergestellt, dass das vom Bundesrat erweiterte Leistungsangebot umgesetzt wird.
fest / Quelle: pd / Dienstag, 16. Mai 2023 / 16:11 h
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ComCom hat beschlossen, die Konzession für die landesweite Grundversorgung ab 2024 für eine Dauer von 8 Jahren erneut an
Swisscom zu vergeben. Eine Interessenabklärung bei den grössten, für die Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt hat ergeben, dass einzig Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten interessiert ist. Eine Ausschreibung der Grundversorgungskonzession für den Zeitraum ab 2024 würde somit nicht unter Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Für diesen Fall sieht das
Fernmeldegesetz (Art. 14 FMG) vor, dass die ComCom eine Anbieterin zur Erbringung der Grundversorgung heranziehen kann.
Am 16.
Der Kunde kann grundsätzlich zwischen einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Mbit/s beziehungsweise 1 Mbit/s und dem neuen Internetzugang mit 80 bzw. 8 Mbit/s wählen.
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Dezember 2022 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, welche den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2024 definiert (vgl. die Meldung «
Schnelleres Internet in der Grundversorgung»). Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde:in grundsätzlich zwischen dem bisherigen Internetzugangsdienst mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Mbit beziehungsweise 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit 80 respektive 8 Mbit/s wählen.
Dabei gilt neu explizit das Subsidiaritätsprinzip. Wenn der Markt an einem Ort bereits eine gleichwertige Alternative bereitstellt, gilt die Grundversorgungpflicht an diesem Ort als erfüllt und die Konzessionärin muss kein Grundversorgungsangebot mit 80/8 Mbit/s bereitstellen. Die Umsetzung der Grundversorgung erfolgt technologieneutral. So kann die Grundversorgungskonzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen.