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Mordfall Grenchen: U-Haft für vierten TatverdächtigenSolothurn - Im Dreifachmord von Grenchen SO bleibt auch der vierte mutmassliche Täter wegen Verdunkelungsgefahr für eine längere Dauer in Untersuchungshaft. Das Haftgericht des Kantons Solothurn fällte auf Antrag der Staatsanwaltschaft das entsprechende Urteil.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 24. Juni 2009 / 16:40 h
Dies gab Sabine Husi, stellvertretende Oberstaatsanwältin des Kantons Solothurn, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bekannt.
In Untersuchungshaft sitzen demnach eine 48-jährige Schweizerin sowie zwei Schweizer im Alter von 32 und 24 Jahren. Sind sind alle im Kanton Aargau wohnhaft.
In Haft befindet sich zudem ein 36-jähriger Deutscher aus dem Kanton Luzern. Die vier mutmasslichen Täter waren am vergangenen Freitag von der Polizei festgenommen worden.
Gemäss Husi ordnete das Haftgericht für zwei Personen eine Untersuchungshaft von drei Monaten an. Für die beiden anderen Personen sei eine Untersuchungshaft von sechs Wochen beziehungsweise elf Tagen verhängt worden.
Vier Personen sitzen in Untersuchungshaft. (Archivbild) /
![]() Möglichkeit zur Haftverlängerung Die vier Personen werden von der Staatsanwaltschaft aufgrund der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtigt, am Tötungsdelikt in Grenchen direkt oder indirekt beteiligt gewesen zu sein. Am Abend des 5. Juni war eine dreiköpfige Familie getötet worden. Die Staatsanwaltschaft habe die Möglichkeit, dem Haftgericht vor Ablauf der angeordneten Untersuchungshaft ein Verlängerungsgesuch einzureichen, hielt Husi fest. Ob die Staatsanwaltschaft davon Gebrauch mache, hänge vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen ab. Eine Person legte aufgrund der vorgelegten Ermittlungsergebnissen ein Teilgeständnis ab. Die Kantonspolizei Solothurn schätzt diese Aussagen als «glaubhaft» ein.
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