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Polanski war regelmässig in Gstaad

Zürich - Der französische Anwalt von Roman Polanski hat sich überrascht gezeigt von der Verhaftung seines Mandanten. Der Filmregisseur besitze ein Chalet in der Schweiz und halte sich regelmässig im Land auf, sagte Hervé Temime in einem Interview mit «Le Figaro».

ht / Quelle: sda / Montag, 28. September 2009 / 06:49 h

«Wir haben überhaupt nicht mit einer solchen Verhaftung gerechnet, vor allem, weil er die Schweiz seit mehreren Jahren und regelmässig besucht», sagte der Anwalt. Auch Polanskis Chalet in Gstaad sei den Behörden bekannt gewesen. Er werde die Freilassung seines Mandanten verlangen, noch bevor er die Auslieferung bekämpfe. Der Oscar-Preisträger wurde am Samstagabend bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet. Er sitzt in Auslieferungshaft. Grund ist ein internationaler Haftbefehl der USA. Polanski drohen dort vier Jahre wegen Sex mit einer Minderjährigen im Jahr 1978.

Sarkozy hofft auf Bereinigung

Polanski ist französisch-polnischer Doppelbürger. Der französische Staatschef Nicolas Sarkozy liess ausrichten, er hoffe auf eine baldige Bereinigung der Situation. Polens Aussenminister Radoslaw Sikorski will die USA um Gnade für den heute 76-Jährigen bitten. Auch Filmschaffende und Künstler aus aller Welt verlangen die sofortige Freilassung des in der Schweiz inhaftierten Regisseurs Roman Polanski. Sie unterzeichneten eine Petition, die am Sonntagabend der Nachrichtenagentur AFP übermittelt wurde.

Monica Bellucci fordert Freilassung

Unter den Erstunterzeichnern sind zahlreiche Filmemacher wie Costa-Gavras, Wong Kar-Wai, Ettore Scola und Marco Bellocchio sowie Schauspielerinnen wie Fanny Ardant und Monica Bellucci. Die Unterzeichner sind entrüstet, dass eine internationale kulturelle Veranstaltung missbraucht worden sei für eine polizeiliche Aktion. Unannehmbar sei zudem, dass Polanski in einem neutralen Land verhaftet worden sei, in dem er bis dahin glaubte, sich frei bewegen zu können.



Roman Polanski als Detektiv Revi in «Rush Hour 3» (2006). /

Polanski, der am 5. Zurich Film Festival für sein Lebenswerk hätte ausgezeichnet werden sollen, wurde am Samstagabend bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet. Grund ist ein internationaler Haftbefehl.

EJPD: Kein Grund für Nichtvollzug

«Es gibt keinen Grund, einen gültigen internationalen Haftbefehl nicht zu vollziehen», sagte Guido Balmer, Sprecher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD). Die US-Behörden fahndeten seit 2005 weltweit nach dem französisch-polnischen Filmemacher. Der heute 76-Jährige sitzt jetzt in der Schweiz in Auslieferungshaft. Der Regisseur kann den Auslieferungshaftbefehl und später auch einen allfälligen Auslieferungsentscheid laut Balmer anfechten. Erste Instanz ist das Bundesstrafgericht, später kann der Fall vor Bundesgericht landen. In den USA liegt bereits seit 1978 ein Haftbefehl gegen Polanski vor. Er wurde damals in Kalifornien wegen Sex mit einer 13-Jährigen angeklagt. Polanski bekannte sich schuldig und musste für sechs Wochen ins Gefängnis. Kurz vor der Urteilsverkündung floh er dann nach Frankreich. Seither kann er nicht in die USA einreisen. Als der Regisseur 2003 für das Holocaust-Drama «The Pianist» einen Oscar erhielt, musste ihm sein Freund Harrison Ford stellvertretend entgegen nehmen.

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