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Keine Bewilligung fürs Kinderhüten nötig

Bern - Wenn Freunde oder Nachbarn ein Kind hüten, brauchen sie dafür auch künftig keine Bewilligung. Wie bereits angekündigt, verwirft der Bundesrat seine Pläne. Er lässt die Verordnung zur Kinderbetreuung überarbeiten und schickt sie nochmals in die Vernehmlassung.

tri / Quelle: sda / Donnerstag, 17. Dezember 2009 / 11:35 h

Bewilligungspflichtig soll grundsätzlich nur die bezahlte Kinderbetreuung sein. Verwandte und Freunde sind aber nicht betroffen: Sie können Kinder auch dann ohne Bewilligung hüten, wenn sie Geld dafür erhalten. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen ist zudem jede Betreuung im Haushalt der Eltern. Somit brauchen auch Kindermädchen keine Bewilligung, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Nur Tagesmütter oder Krippen benötigen also eine Bewilligung und unterstehen der Aufsicht der Behörden. Bundesrat ist zu weit gegangen Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Bewilligungs- und Kurspflicht für Personen einführen wollen, die ein Kind mehr als 20 Stunden pro Woche betreuen. Der Plan wurde aber heftig kritisiert.



Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf: Keine Bewilligungs- und Kurspflicht für Kinderbetreuung. / Foto: EQ Images

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte daraufhin in einem Interview, der Bundesrat sei zu weit gegangen. Er sei bereit, die Bestimmungen abzuschwächen. Nicht eingehen will der Bundesrat auf den Wunsch nach strengeren Anforderungen an Tageseinrichtungen. Fachkreise hatten sich in der Vernehmlassung dafür ausgesprochen. Doch hier bleibt der Bundesrat bei seinen Plänen. Strengere Anforderungen würden zu einem Mangel an Betreuungsplätzen führen, hält er fest.

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