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Versicherer zeigen «Kassensturz» anZürich - Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) reicht beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Anzeige gegen die SF-Sendung «Kassensturz» ein. Stein des Anstosses ist die Abstimmungskampagne der Partnerzeitschrift «K-Tipp» gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes.zel / Quelle: sda / Sonntag, 24. Januar 2010 / 13:57 h
Der SVV fordert das Schweizer Fernsehen auf, die Medienpartnerschaft von «Kassensturz» mit der Konsumentenzeitschrift «K-Tipp» per sofort einzustellen, wie der SVV mitteilte.
Es müsse sichergestellt werden, dass künftig keine «unzulässige Bevorzugung von politischen Akteuren» in Sendungen des Schweizer Fernsehens erfolge und dass politische Werbung unterbleibe. Konkret stören sich die Versicherer an einer Einblendung in der Sendung vom 12. Januar.
Dabei war die Titelseite des «K-Tipp» zu sehen mit dem Aufdruck «Nein zur Rentenkürzung», und es wurde im Kommentar darauf hingewiesen, dass es sich beim «K-Tipp» um ein Partnermagazin des «Kassensturz» handelt.
Die Medienpartnerschaft von «Kassensturz» mit dem «K-Tipp» soll per sofort eingestellt werden. (Symbolbild) /
![]() Die Sonderausgabe zur Abstimmung vom 7. März wurde am Folgetag schweizweit in die Briefkästen verteilt. Unzulässige Werbung Laut Radio- und Fernsehgesetz sei in TV-Programmen Werbung für Themen unzulässig, die Gegenstand von Volksabstimmungen sind. Für den Zuschauer sei nicht erkennbar, ob der «Kassensturz» am Abstimmungs-Spezial mitgewirkt habe oder inwieweit der «Kassensturz» die Kampagne des «K-Tipp» unterstütze. SF-Direktor Ueli Haldimann trat Mitte Januar per sofort aus dem Verwaltungsrat der «K-Tipp»-Herausgeberin Konsumenteninfo AG zurück, nachdem ihm bürgerliche Politiker «Verfilzung» im Zusammenhang mit der Abstimmung zur 2. Säule vorgeworfen hatten.
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