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Todesstrafe-Initiative noch nicht vom TischBern - Eine halbe Woche nach dem Rückzug gibt die Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe weiter zu reden. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellt zwar schärfere Strafen bei Gewaltverbrechen in Aussicht. Auf der anderen Seite droht Marcel Graf aber mit einer Weitergabe seiner Initiative.bert / Quelle: sda / Sonntag, 29. August 2010 / 11:59 h
Graf fordert von den Justizverantwortlichen, dass die Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe. Dies Bundesrätin sagte er gegenüber der Zeitung «Sonntag». Darauf hätte er gerne das Wort von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Falls er dieses Wort nicht bekomme, dann gebe er die Initiative an Personen weiter, die sie übernehmen wollen. Das Komitee habe viele Anfragen gehabt. «Wir haben eine massive Lobby im Rücken». Diese Personen seien «kugelsicher». Denen sei es egal, wenn sie unter Beschuss kommen.
Widmer-Schlumpf will schärfere Strafen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist klar gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe.Die Initianten waren von den REaktionen überrascht worden. (Symbolbild) / Foto: public domain
Sie stellt aber eine Verschärfung des Strafmasses bei schweren Verbrechen in Aussicht. Die Ohnmacht und den Frust der Initianten könne sie verstehen. Diese verloren durch ein Gewaltverbrechen eine Angehörige. Bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung und bei fahrlässiger Tötung soll die Höchststrafe von bisher drei Jahren erhöht werden, sagte Widmer-Schlumpf gegenüber der Zeitung «Zentralschweiz am Sonntag». Bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung soll zudem auch die Mindeststrafe erhöht werden. Die Vorlage sei fertig. Sie werde sie bald dem Bundesrat unterbreiten. Es sei bisher aber nicht so, dass die Justiz die Täter schütze und die Opfer oder deren Angehörige ihrem Schicksal überlasse, wie dies von den Initianten behauptet wurde. Widmer-Schlupf räumt aber ein, dass in zahlreichen Fällen der Strafrahmen, den das Gesetz bieten würde, nicht voll ausgenützt worden sei.
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