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Carl Hirschmann lässt Urteilseröffnung platzenZürich - Der Zürcher Jetsetter Carl M. Hirschmann hat eine Urteilseröffnung am Bezirksgericht Zürich platzen lassen. In der Nacht auf Freitag stellte sein Anwalt ein Begehren auf Ablehnung der zuständigen Einzelrichterin, wie diese vor den Medien erklärte.sl / Quelle: sda / Freitag, 17. September 2010 / 16:42 h
Im vorliegenden Fall geht es um eine Friedensbürgschaft in einer Auseinandersetzung zwischen Hirschmann und einer ehemaligen Freundin. Die Hauptverhandlung fand am 27. August statt, wie Einzelrichterin Ruth Bantli Keller sagte.
Damals war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Mit der öffentlichen Urteilsverkündung am Freitag wollte man sie mindestens teilweise doch noch einbeziehen.
Hirschmann hielt in einem Schreiben vom Freitag fest, er habe sich damals gegen eine «solche Geheimverhandlung» ausgesprochen. Er habe verlangt, den Medien Zutritt zum Verfahren zu gewähren.
Weiteres Strafverfahren Nun sei aber bei der Staatsanwaltschaft noch ein weiteres Strafverfahren gegen Hirschmann hängig, bei dem es um Delikte zum Nachteil derselben Freundin gehe, sagte Bantli Keller. Am vergangenen Montag gab es in diesem Zusammenhang eine neue Zeugeneinvernahme.Hat sich gegen eine «solche Geheimverhandlung» ausgesprochen: Carl Hirschmann. (Archivbild) /
![]() Diese veranlasste den Rechtsvertreter der Frau, eine neue Eingabe zu machen zum Fall, für den Bantli Keller zuständig ist. Wie vorgeschrieben, erhielt der Gegenanwalt - also jener von Hirschmann - eine Frist für eine Stellungnahme. Zu kurze Frist Seiner Meinung nach sei diese Frist zu kurz bemessen gewesen, sagte die Einzelrichterin. Die verlangten zusätzlichen Tage habe sie aber nicht gewährt. Damit erachtete der Anwalt das Recht auf persönliches Gehör nicht genügend gewahrt. Es mache den Anschein, die Einzelrichterin sei befangen - sie sei deshalb abzulehnen. Das Begehren geht laut Bantli Keller nun an die Verwaltungskommission des Obergerichts. Wird es gutgeheissen, muss ein anderer Richter oder eine Richterin sich mit der Angelegenheit befassen. Wird es abgelehnt, wird ein neuer Termin für die Urteilsverkündung anberaumt.
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