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Facebook: Bösartige Kommentare als Kündigungsgrund

Paris - Weil zwei Mitarbeiter einer französischen Firma auf ihrer Facebook-Seite über ihr Unternehmen schimpften, ist ihre Kündigung rechtens. Das entschied am Freitag das Arbeitsgericht von Boulogne-Billancourt in der Nähe von Paris.

ht / Quelle: sda / Freitag, 19. November 2010 / 15:46 h

Im Dezember hatte ein Angestellter einer Projektplanungsfirma im sozialen Netzwerk Facebook auf seiner persönlichen Seite geschrieben, er sei Teil des «Clubs der Unglückseligen». Daraufhin hatten andere Angestellte geantwortet: «Willkommen im Club.» Diese und weitere Kommentare waren zwar nicht allgemein, aber auch für «Freunde von Freunden» des Facebook-Nutzers und damit für andere Mitarbeiter des Unternehmens zugänglich. Die Firmenleitung entliess drei Angestellte wegen «Verunglimpfung» und wegen «Anstachelung zur Rebellion», zwei von ihnen zogen deshalb später vor Gericht.



Die französische Justiz billigte erstmals eine Entlassung wegen eines Facebook-Kommentars. /

Warnung vor Kommentaren

Es ist nach Angaben des Anwalts der entlassenen Angestellten das erste Mal, dass die französische Justiz eine Entlassung wegen privater Kommentare auf der Internetplattform Facebook billigt. Anwalt Grégory Saint-Michel, der Widerspruch gegen die Entscheidung angekündigte, warnte andere Facebook-Nutzer vor ähnlichen Einträgen, auch wenn diese ironisch oder lustig gemeint seien. Facebook mit seinen 500 Millionen Nutzern wird regelmässig vorgeworfen, dass die Vertraulichkeit von Informationen in dem sozialen Netzwerk nicht gewahrt sei.

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