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Schadenersatz für Facebook-«Witz»

London - Ein Brite hat für die Beschimpfung als mutmasslicher Pädophiler im sozialen Netzwerk Facebook in London Schadenersatz zugesprochen bekommen.

fest / Quelle: sda / Mittwoch, 28. Juli 2010 / 22:32 h





«Du magst Kinder und du bist schwul, also wette ich, dass du dieses Bild liebst, Ha ha.» so der Eintrag auf der Pinnwand des Klägers. /

Der oberste Gerichtshof bestrafte den Urheber des Eintrags auf dem Profil eines Jurastudenten mit der Zahlung von umgerechnet 16'500 Franken, berichteten britische Medien am Mittwoch. Der Verurteilte hatte ein kinderpornografisches Foto auf die Seite des Klägers gestellt und geschrieben: «Du magst Kinder und du bist schwul, also wette ich, dass du dieses Bild liebst, Ha ha.»

Die Richter entschieden nicht über die Nutzung des Bildes, auf dem sexueller Kindesmissbrauch dargestellt wird, sondern nur über die Verleumdung.

Der 24-Jährige hätte unter der Angst leiden müssen, dass seine 800 Facebook-Freunde die Anschuldigung gelesen haben könnten, heisst es zur Begründung. Ein anderes Gericht hatte den Verurteilten bereits wegen der Verbreitung kinderpornografischen Materials zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

 


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