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Ständerat beharrt auf landesweiten RegelnBern - Das Hundesgesetz muss in die Einigungskonferenz. Der Ständerat hat am Mittwoch mit 23 zu 17 Stimmen auf landesweit einheitlichen Regeln beharrt. Der Nationalrat hingegen will den Kantonen strengere Gesetze erlauben.ade / Quelle: sda / Mittwoch, 1. Dezember 2010 / 10:53 h
Das Hundegesetz drehte seine dritte Runde im Ständerat. Kommissionssprecher Theo Maissen (CVP/GR) erklärte, nur in der Frage des Zahnüberzugs als zulässige Bissschutz-Vorrichtung auf den Nationalrat eingehen zu wollen.
Einheitliche Regeln seien unabdingbar, denn ein Hundespaziergang führe je nach Landesgegend schnell einmal in drei Kantone. Zudem erinnerte Maissen daran, dass das neue Hundegesetz einen Verfassungsartikel bedinge. Lehnten Volk und Stände diesen ab, sei die Bundesregelung vom Tisch.
Géraldine Savary (SP/VD) machte sich vergeblich für die Kantone stark. In einigen von ihnen hätten bereits Volksabstimmungen stattgefunden - auch der kantonale Volkswille sei zu respektieren.
Zahnüberzug als Beissschutz Ratspräsident Hansheiri Inderkum begrüsste den neuen Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann als «Tierfreund» zum ersten Auftritt im Rat.Das Hundegesetz drehte seine dritte Runde im Ständerat. (Symbolbild) /
![]() Schneider-Ammann erklärte, auch für ihn komme nur eine einheitliche Lösung in Frage. Bei der einzigen Differenz, welche der Ständerat ausräumte, ging es darum, ob für bissige Hunde auch andere Bissschutz-Vorrichtungen als Maulkörbe in Frage kommen. Schneider-Ammann plädierte für den Maulkorb allein. Da seien alle auf der sicheren Seite. Mit 23 zu 6 Stimmen schloss sich die kleine Kammer nach einigem Hin und Her schliesslich dem Nationalrat an, der Bissschutz-Vorrichtungen wie etwa Zahnüberzüge zulassen will. Bub totgebissen Auslöser für das Hundegesetz war die tödliche Attacke auf einen sechsjährigen Buben im zürcherischen Oberglatt im Jahr 2005. Ursprünglich stand ein Pitbull-Verbot zur Debatte. Das Gesetz verzichtet auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasselisten waren auf Widerstand gestossen, obwohl inzwischen mehrere Kantone solche Kataloge kennen.
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