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Bestattungen in Berner Wald - Deutscher Unternehmer verurteiltBern - Die Berner Justiz hat einen deutschen Bestatter per Strafmandat zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Der Mann hatte Asche Verstorbener in einem Wald im Simmental vergraben. Der Unternehmer hat gegen das Urteil Einspruch erhoben.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 13. Januar 2011 / 19:33 h
Der Bestatter habe ohne behördliche Bewilligung gehandelt, teilte die regionale Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Auch von den Waldbesitzern lagen laut Behörden keine Einwilligungen vor. Der Mann habe damit gegen das kantonale Waldgesetz verstossen.
Der Geschäftsmann wurde vom Untersuchungsrichteramt Berner Oberland zu einer auf vier Jahre Bewährung ausgesetzten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem wurden ihm eine Busse von 3000 Franken und die Übernahme der Verfahrenskosten auferlegt.
Urnenbestattung. (Symbolbild) / Foto: Urs Keller ex-press.ch
Da der Bestatter Einspruch erhob, ist das Verfahren nun beim Regionalgericht Berner Oberland hängig. Private brauchen keine Bewilligung Der Kanton Bern unterscheidet beim Ausbringen von Asche von Verstorbenen im Wald zwischen Einzelbestattungen von privater Seite und kommerziellen Bestattungsunternehmen. Erstere brauchen keine Bewilligung, letztere schon. Das Verstreuen oder Vergraben der Asche Verstorbener in der Natur erfreut sich zunehmender Beliebtheit, ganz besonders in Deutschland, wo grundsätzlich eine Friedhofspflicht besteht. Verschiedene Unternehmen haben das Bedürfnis aufgenommen und bieten Naturbestattungen in Wäldern, an Bächen, Bergseen oder auf Alpwiesen in der Schweiz an. Das deutsche Unternehmen, das in den Fokus der Berner Justiz geraten ist, hat in Deutschland als «Billig-Bestatter» für Schlagzeilen gesorgt.
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