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Keine Strafen für geplante Koranverbrennung

Bern - Die angekündigte Verbrennung einer Bibel und eines Korans auf dem Berner Bundesplatz bleibt straffrei. Ein Berner Einzelrichter hat am Dienstag zwei Inder und einen Schweizer vom Vorwurf der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit freigesprochen.

bg / Quelle: sda / Dienstag, 12. April 2011 / 09:01 h

Letztlich hätten im vergangenen November auf dem Bundesplatz keine Bücher gebrannt und es sei bei der blossen Ankündigung geblieben. Eine solche sei nicht strafbar, kam der Richter zum Schluss. Allerdings war der Berner Einzelrichter durchaus der Ansicht, dass die drei die Grenzen der persönlichen Freiheit mit ihrer Ankündigung überschritten und Mitmenschen in ihren religiösen Gefühlen verletzt hatten. Darum auferlegte er ihnen, trotz Freispruchs, die Hälfte der Verfahrenskosten. Verrechnet mit den zugesprochenen Entschädigungen für die Haft, die sie erdulden mussten, blieb für zwei der drei Angeschuldigten noch ein kleiner Saldo zu ihren Gunsten übrig. Im Fall des dritten Angeklagten, ging die Rechnung in etwa auf.



Drei Männer wollten Korane und Bibeln verbrennen. (Symbolbild) /

Riesenwirbel

Mit ihrer Ankündigung auf dem Berner Bundesplatz eine Bibel und einen Koran zu verbrennen, sorgten die drei Männer letzten Herbst für einen Riesenwirbel. Grosse Beachtung fand das Trio vor allem, weil damals in der Öffentlichkeit gerade eine hitzige Debatte über Kruzifixe in Schulzimmern geführt wurde. Vor Gericht zeigten sich die drei Männer am Dienstag kooperativ und gaben ruhig und höflich Auskunft. Sie hätten mit ihrer Ankündigung bewusst Aufsehen erregen und die Öffentlichkeit auf ihre Anliegen aufmerksam machen wollen, sagten sie. Zuvor hätten sie nämlich erfolglos versucht, via Gerichte die Bibel und den Koran für Kinder und Jugendliche verbieten zu lassen. Diese Schriften enthalten ihrer Ansicht nach pornographische Elemente und Aufrufe zur Gewalt. Doch bei den Gerichten habe man ihnen kein Gehör geschenkt, beklagten sie sich.

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