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Presserat rügt den «Tages-Anzeiger»

Zürich - Der Presserat hat eine Beschwerde der Freidenker-Vereinigung gegen den «Tages-Anzeiger» teilweise gutgeheissen. Die Zeitung hatte es unterlassen, eine Behauptung zu überprüfen und einen Freidenker deshalb als Urheber einer Bibel- und Koranverbrennung bezeichnet.

bert / Quelle: sda / Dienstag, 21. Juni 2011 / 14:19 h

Im November 2010 kündigte ein Zweispalter im «Tages-Anzeiger» eine «Bibel- und Koranverbrennung vor dem Bundeshaus» an. Als Urheber der Aktion bezeichnete die Autorin eine «Freidenker-Gruppe», darunter auch den «umstrittenen Lehrer und Präsident der Walliser Sektion der Freidenker-Bewegung, Valentin Abgottspon». Abgottspon war bereits zuvor in die Schlagzeilen geraten, weil er in seinem Schulzimmer kein Kruzifix aufhängen wollte und deshalb entlassen wurde. Mit der angekündigten Bücherverbrennung hatte er jedoch nichts zu tun. Der «Tages-Anzeiger» sass einer Falschinformation auf, die er mit nur einem Anruf hätte erkennen können. Die Autorin unterliess es jedoch, die Angabe zu überprüfen.

Auf Behauptungen verlassen

Gemäss dem Entscheid des Presserates, der am Dienstag veröffentlicht wurde, ist es unverständlich, weshalb sich die Autorin allein auf die Behauptungen ihrer Informanten verliess.



Schlecht Recherchiert. /

Zumal diverse Online-Medien am Vortag bereits berichteten, dass sich die Freidenker von der Bücherverbrennung distanzierten. Nicht gutgeheissen wurde hingegen die Beschwerde gegen das Korrigendum, das nach Ansicht der Freidenker eher ein Nachzug als eine transparente Berichtigung war. Wie der Presserat schreibt, liege es im Ermessen der Redaktionen, wie sie die Berichtigungspflicht umsetzen wollten. Ein Nachzug könne je nach Platzierung und Gewichtung eine grössere Beachtung erhalten als eine kurze, formale Berichtigung. Zu einer Bücherverbrennung kam es schliesslich doch nicht. Die Verantwortlichen, drei Hindus, wurden von der Polizei angehalten und drei Tage lang festgehalten. Sie wurden in zweiter Instanz vom Vorwurf der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit freigesprochen.

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