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Französisches Gericht bestätigt Urteil gegen Scientology

Paris - Ein französisches Berufungsgericht hat Scientology zu einer hohen Geldstrafe wegen «bandenmässigen Betrugs» verurteilt worden. Das Gericht in Paris bestätigte am Donnerstag ein Urteil, demzufolge zwei Einrichtungen von Scientology eine Strafe von insgesamt 600'000 Euro zahlen müssen.

joge / Quelle: sda / Donnerstag, 2. Februar 2012 / 12:27 h

Fünf Scientologen wurden zudem zu Geldstrafen oder Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Mindeststrafe von 1,5 Millionen Euro gefordert. Den beiden Einrichtungen - das in Paris ansässige Celebrity-Zentrum und seine Buchhandlung - war vorgeworfen worden, Anhänger in den 1990er Jahren psychisch unter Druck gesetzt zu haben, um sich an ihnen zu bereichern. Der erste Prozess war durch die Strafanzeige einer Frau ins Rollen gekommen, die rund 21'000 Euro für Bücher, Medikamente und «Kommunikationskurse» der Organisation gezahlt hatte. Die Sekte weigerte sich, das Geld zu erstatten. Zudem verweigerte Scientologiy der Frau den Austritt.



Das Urteil gegen Scientology wegen Betrugs wurde bestätigt. /

Berufung angekündigt

Eine Sprecherin von Scientology in Los Angeles sagte, man werde erneut Berufung einlegen und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Die Organisation wehrte sich am Donnerstag gegen die Darstellung, der Frau in Frankreich sei der Austritt verweigert worden. Zudem sei der Frau das Geld zurückerstattet worden, schrieb Scientologie in einer Stellungnahme. Es sei der Anwalt der Frau gewesen, der eine Auszahlung verzögert habe, hiess es in einer Mitteilung. Die 1954 gegründete Scientology-Bewegung gilt in den USA als Religion, in Frankreich wird sie hingegen als Sekte eingestuft. Bekannteste Vertreter sind die Hollywoodstars Tom Cruise und John Travolta. Die Organisation will weltweit rund zehn Millionen Mitglieder haben, davon 45'000 in Frankreich. Im ersten Verfahren hatte die Anklage auch die Auflösung der Scientology-Organisationen in Frankreich verlangt. Dies war aber unmöglich, weil im Mai 2009 - einige Monate vor der Urteilsverkündung - eine Gesetzesänderung verabschiedet worden war, die Sekten vor Auflösung schützte.

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