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Stadt Zürich diskutiert mit Fussballfans über Umgang mit Pyros

Zürich - Die Stadt Zürich will in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Grasshopper-Club (GC), dem FC Zürich (FCZ) und den Fangruppen einen gangbaren Weg für das Abbrennen von Feuerwerk im Stadion suchen. Geprüft werden bewilligungsfähige «Bühnenfeuerwerke».

knob / Quelle: sda / Donnerstag, 24. Mai 2012 / 15:07 h

Der Einsatz von Seenotfackeln und weiterer verbotener Feuerwerke stehe nicht zur Diskussion, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Der Steuerungsausschuss «Sport ohne Gewalt, in der Stadt, drei Clubs und kantonale Stellen vertreten sind, stehe vollumfänglich hinter den Bemühungen, illegale Pyros aus den Stadien zu verbannen. In der Vergangenheit seien Fans nicht bereit gewesen, auf verbotene Pyros zu verzichten, heisst es in der Mitteilung. Erst nach Vorfällen mit Feuerwerkskörpern im Letzigrund im Oktober und November 2011 hätten die Fans Bereitschaft signalisiert, sich mit »bewilligungsfähigen pyrotechnischen Gegenständen in kontrolliertem Rahmen« auseinanderzusetzen.

Keine unkontrollierten Feuerwerke mehr

Laut Marc Caprez, Mediensprecher des städtischen Schul- und Sportdepartementes, gibt es in den Spezialkategorien eine Palette von Feuerwerken, die für Bühnen geeignet sind.



Die Stadt will dem unkontrollierten Verwenden von Pyros entgegenzuwirken. / Foto: EQ Images

Juristische Abklärungen hätten ergeben, dass solche Feuerwerke unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen auch für Stadien bewilligungsfähig wären. Das Ganze ist allerdings erst angedacht, wie Caprez sagte. »Wir stehen noch am Anfang des Prozesses, von einer Lösung sind wir noch ein gutes Stück entfernt, sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Nichts geändert habe sich für die Stadt am Bestreben, dem unkontrollierten Verwenden von Pyros inner- und ausserhalb des Stadions konsequent entgegenzuwirken. Weiterhin möglich sein sollen hingegen Fanmärsche von Gastfans zum Letzigrundstadion - allerdings nur, wenn dabei auf Gewalt gegen Personen und Sachen verzichtet und das Vermummungsverbot eingehalten wird.

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