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Kopfwehinitiative

Die Abzockerinitiative dürfte angenommen werden. Schon ihr Name ist eine populistische Antwort auf die Exzesse der 0er Jahre und der Widerstand von economiesuisse gegen diese - auch mit teilweise zweifelhaften Mitteln - scheint den Unterstützern darin recht zu geben, dass der SVP-Nahe Thomas Minder hier den Raubtier-Kapitalisten richtig einheizt. Doch ist dem wirklich so? Gedanken nach einer saumühsamen Lektüre.

Patrik Etschmayer / Quelle: news.ch / Montag, 4. Februar 2013 / 12:16 h

Im ersten Abschnitt wird verlangt, dass jährlich über die Vergütungen abgestimmt wird. Gut. Nur es wird nirgends erwähnt, ob diese Abstimmung verbindlich wäre. Ja, für uns Normalbürger tönt das logisch, aber nach dem Wortlaut der Initiative könnte dies auch eine fakultative Abstimmung sein. Beim indirekten Gegenvorschlag des Parlamentes (GGV) ist es möglich, dass in den Statuten bestimmt wird, ob dieser Entschluss bindend ist. Hier bleibt die Initiative also schwammig. Auch in diesem Abschnitt wird bestimmt, dass der Verwaltungsrat, dessen Präsident und unabhängige Stimmrechtsvertreter jedes Jahr gewählt werden müssen. Der Gegenvorschlag ermöglicht es, die Intervalle auf drei Jahre zu dehnen. Wie tragisch diese Unterschiede sind, muss wohl jeder für sich selbst bewerten. Hingegen mörderisch für manche kleine börsenkotierte Firma dürfte dieser Satz sein: «Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch fernabstimmen.» Für eine CS, eine UBS oder eine Nestlé ist so eine Forderung ein Klacks. Die IT-Abteilung kann dies vermutlich stemmen und nach den ersten fünf Kisten, um die Infrastruktur zu etablieren, kostet der Spass dann nur noch ein paar Hunderttausender im Jahr. Doch bei einem Umsatz von wenigen Millionen (ja, auch solche Unternehmen werden an der Börse gehandelt) sind solche Ausgaben ein womöglich gefährlicher Luxus, der zur Pflicht würde. Auch wird verlangt, dass die Pensionskassen im Interesse der Versicherten abstimmen. Dies verlangt auch der Gegenvorschlag. Interessant ist hier: Was ist das Interesse der Versicherten (oder «Destinatäre» wie sie im GGV genannt werden)? Dies muss keineswegs das Interesse der Firma sein - wenn es der PK zum Beispiel mehr bringt, die Firma zu zerschlagen und zu verhökern. Zudem gibt es zweierlei Versicherte: Die Bezüger und die Einzahler. Wessen Interesse wird da eher vertreten? Aber das ist eine andere Sache. Dem Ende des Abschnitt a) kann wohl fast jeder zustimmen: Das Verbot von Depot- und Organstimmrechtsvertretungen ist schon längst fällig und ist auch im GGV verankert. Der Abschnitt b) ist wohl am populärsten: Das Verbot von Abgangs- und anderen Entschädigungen. Zugleich könnte das auch ganz schön blöd sein, wenn sich herausstellt, dass der Supermanager, den man - mit Billigung der Aktionäre und nur unter Angebot eines Fünfjahresvertrages - an Bord holte, einfach nicht in das Unternehmen passt? Er aber nicht einfach gehen will? Ohne eine Entschädigung wird man den kaum los. Eine Kündigung würde vor Gericht enden und die Entschädigung, die ihm dann zugesprochen würde, könnte vermutlich um einiges höher sein, als jene, die man ihm genehmigt hätte, hätte man dürfen (eine Möglichkeit, die im Gegenvorschlag als Ausnahme vorgesehen ist.) Noch problematischer ist in Abschnitt b) dieser Passus: «Organmitglieder erhalten ... keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe». Ja, es ist klar, es geht um das Verhindern von Postenschachern.



Thomas Minder: Die Initiative hat ein paar Schwamm-Sektoren... /

Trotzdem ist es idiotisch. So kann es sinnvoll sein, eine Firma neu zu strukturieren, wenn sich neue Tätigkeitsgebiete ergeben. Bereits vorhandene Führungskräfte, die durch ihre Sachkenntnis in den Firmen der neuen Gruppe dem Unternehmen nutzen bringen könnten, dürften dies nun nicht mehr. Stattdessen müssten neue Leute rekrutiert werden, Leute, denen womöglich die Sachkenntnis fehlt, die durchaus auch teurer sein könnten und die einen Bruch der Kontinuität verursachen, welche den Erfolg der neuen Gesellschaft gefährden könnten. Am Ende des Abschnittes wird noch verboten, dass eine juristische Person (sprich: eine Firma) die Führung der Gesellschaft übernimmt. Der Autor ist hier etwas überfordert. Wie häufig gibt es derzeit diesen Fall? Wo ist der schon passiert und mit welchen Folgen? Sprich: wie relevant ist dieser Passus? Der Abschnitt c) will diverse Dinge wie Renten, Kredite und Darlehen für Organmitglieder und deren Erfolgs und Beteiligungspläne und die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsführungsmitglieder in den Statuten regeln. Der Gegenvorschlag schlägt dafür ein Vergütungsreglement vor. Man darf sich fragen, wie sehr in den Statuten einer Gesellschaft solche Dinge festgelegt werden sollten. Zum Einen erfordert jede Statutenänderung eine öffentliche Beurkundung. Mit einem verbindlichen Reglement wäre zumindest nicht bei jeder Änderung ein Gang auf die Ämter nötig. Zum Anderen will vielleicht nicht jede Firma ihre Reglemente im Amtsblatt publiziert haben. Es sollte reichen, wenn die Aktionäre - den die geht das ja was an - diese Unterlagen bekommen und sie darüber bestimmen können. Der Abschnitt d) schliesslich, in dem die Strafen für Verstösse definiert werden, gehört eigentlich nicht in die Verfassung. Solche Dinge müssen eigentlich in den Gesetzen definiert werden, auch wenn es natürlich toll tönt, wenn es grad noch an den Verfassungsartikel angehängt wird. Was schliesslich in der Minderinitiative ganz fehlt, ist dieser Satz des Gegenvorschlages: «Die Generalversammlung genehmigt ein Vergütungsreglement, welches (auch) Regelungen über Boni, deren Voraussetzungen, deren nachhaltige Ausrichtung auf den langfristigen Geschäftserfolg und deren Rückerstattung bei offensichtlicher Unverhältnismässigkeit der Leistungen zu enthalten hat.» Ja, sicher, der erste Teil ist blabla, doch am Schluss findet sich noch das Wort «Rückerstattung». Und dies ist eine klaffende Lücke bei der Abzockerinitiative, welche genau dort ansetzt, wo eigentlich die Wut herkommt, welche diese erst in den Fokus geführt hat: Entschädigungen die unverdient und unberechtigt gegeben wurden. Abzocken bedeutet ja, dass zwar kassiert, aber nicht geleistet wurde. Nur weiss man das ja immer erst im Nachhinein. Und dann, dann ist es bei der vorliegenden Initiative zu spät. Das denkt zumindest der Autor, der nach Stunden dieser vergnüglichen Initiativ- und Gegenvorschlags-Lektüre sich nun ein paar Kopfwehtabletten gönnen wird und sich bei Ihnen für allenfalls verursachtes Schädelweh förmlich um Entschuldigung bittet.

Links zum Artikel:

Offizieller Text der Initiative Der offizielle Text, über den abgestimmt wird.

Gegenüberstellung Initiative - Gegenvorschlag Tabellarische Gegenüberstellung des Gegenvorschlags mit der Initiative durch das Parlament (PDF)

Liste der börsenkotierten Unternehmen der Schweiz Für alle diese Unternehmen würde die Initiative relevant werden


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