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Personenzüge sollen Vorrang gegenüber Güterzügen verlieren

Bern - Personenzüge sollen ihren Vorrang gegenüber Güterzügen verlieren. Dies schlägt der Bundesrat in der Totalrevision des Gütertransportgesetzes vor, die er in die Vernehmlassung geschickt hat. Zudem will er die Betriebssubventionen schrittweise abbauen.

tafi / Quelle: sda / Mittwoch, 17. April 2013 / 18:16 h

Das Parlament hatte den Bundesrat 2011 damit beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Verlagerung der Güter auf die Schiene im Mittelland zum Ziel hat. Für den alpenquerenden Verkehr gibt es bereits konkrete Vorgaben. Mit dem revidierten Gesetz will der Bundesrat unter anderem sicherstellen, dass für den Güterverkehr genügend gute Trassen zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck sollen ein Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne eingeführt werden. Konkret heisst das: Der Personenverkehr wird nicht mehr automatisch bevorzugt. Gemäss geltendem Eisenbahngesetz «hat der vertaktete Personenverkehr Vorrang». Anschlüsse innerhalb einer abgestimmten Transportkette des öffentlichen Verkehrs dürfen nicht gebrochen werden. Mit dem revidierten Gesetz soll dieses Privileg fallen. Die heutige Prioritätenordnung gemäss Eisenbahngesetz «gilt nur noch subsidiär zu den Festlegungen des Netznutzungskonzepts und der Netznutzungspläne», heisst es im Bericht des Bundesrats.

Keine Betriebssubventionen mehr

Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass der Gütertransport auf der Schiene eigenwirtschaftlich sein muss. Laut Bundesamt für Verkehr (BAV) bedeutet dies, dass die Betriebssubventionen schrittweise wegfallen und sich der Bund nur noch an den Investitionen beteiligt.



Personenzüge sollen ihren Vorrang gegenüber Güterzügen verlieren. (Archivbild) /

Von der Eigenwirtschaftlichkeit soll nur abgewichen werden, wenn eine Strecke für die regionale Entwicklung von grosser Bedeutung ist - etwa im Berggebiet. Private Gleisanschlüsse und Terminals - die Ver- und Entladeorte des kombinierten Verkehrs - sollen künftig ausschliesslich über A-fonds-perdu-Beiträge finanziert werden. Der Bund will im Normalfall bis zu 60 Prozent der Kosten übernehmen, bei Anlagen von nationaler Bedeutung 80 Prozent. Der Kredit für die Terminals beträgt 2013 insgesamt 37 Millionen Franken.

SBB soll von Zwang befreit werden

Im Weiteren will der Bundesrat die SBB nicht mehr gesetzlich dazu verpflichten, Güter zu transportieren. «Das Unternehmen kann selbst entscheiden, in welchem Umfang es Güterverkehrsleistungen anbietet oder Partnerschaften eingeht», heisst es in der Mitteilung des BAV vom Mittwoch. Der Bundesrat behält es sich allerdings vor einzugreifen, wenn er dies im Sinne eines guten Angebots für wichtig hält. Die grösste Anbieterin im Schienengüterverkehr im Mittelland, die SBB Cargo AG, ist seit Jahren defizitär. Im Bericht schreibt der Bundesrat nun, dass von den Anbietern teilweise gegensätzliche Ziele wie Eigenwirtschaftlichkeit und ein flächendeckendes Angebot verlangt worden seien - insbesondere von der SBB: «Die anhaltenden Verluste von SBB Cargo AG zeugen vom Scheitern dieses Versuchs.»

Gewichtslimiten auf der Strasse bleiben

Grundsätzlich will der Bundesrat mit dem Gesamtkonzept Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports schaffen sowie Strasse und Schiene effizient aufeinander abstimmen. Beim Strassenverkehr will er allerdings die geltenden Regelungen beibehalten: Nacht- und Sonntagsfahrverbot sowie die Gewichtslimiten bleiben bestehen. Die Vernehmlassung zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes dauert bis zum 15. August.

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