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«Reformierte» Demokratie?

Gemäss helvetischem Mythos stimmt in der direkten Demokratie das «Volk» ab. Aber nicht das ganze Volk natürlich, sondern nur die Stimmberechtigten, und davon auch nur die, die sich aktiv beteiligen. Dass aber die örtliche Nachtruhe nur vom Willen einiger weniger aktiver Reformierter abhängen soll, ist ein neuer Negativrekord.

Reta Caspar / Quelle: news.ch / Donnerstag, 27. Juni 2013 / 08:55 h

Dieser Tage konnte man in den Medien lesen: «Die Glocken der Kirche von Twann am Bielersee schlagen nun nachts sozusagen demokratisch legitimiert jede Viertelstunde. Anlässlich einer Konsultativabstimmung haben sich am Sonntag die Reformierten von Twann und Umgebung für den bisherigen Zustand ausgesprochen.» Während anderswo die Landeskirchen dem Bedürfnis der Anwohner nach mehr Nachtruhe Rechnung tragen und nachts die Glocken abstellen, haben sich die Reformierten in Twann die Legitimation für den nächtlichen Glockenlärm nur bei den reformierten Kirchenmitglieder geholt. Gemäss Medienberichten haben 60 Personen an der entscheidenden Kirchgemeindeversammlung teilgenommen. Wie viele eingeladen waren, wurde nicht berichtet. Betroffen von der Frage waren jedenfalls die rund 800 Einwohner von Twann. Dort gehören gemäss bernischen Durchschnitt (56 Prozent Reformierte 2010) wohl rund die Hälfte der reformierten Kirche an. Nur 13 Prozent dieser Reformierten haben an der Abstimmung teilgenommen, weniger als 8 Prozent der ganzen Bevölkerung haben diesen «demokratischen Entscheid» gefällt. Nun wissen wir, dass in der Schweiz bei «Volksabstimmungen» immer nur eine Minderheit entscheidet. Von den rund 8 Millionen Einwohnern sind lediglich 64 Prozent stimmberechtigt (die anderen haben keinen Schweizerpass, sind zu jung oder aus anderen Gründen nicht stimmberechtigt), davon gehen oft weniger als die Hälfte an die Urne. Je nachdem wie knapp eine Abstimmung ausfällt sind es also zwischen 15 und 30 Prozent der Bevölkerung, deren geäusserter Wille sich jeweils durchsetzt.



Heiliger Bimbam, in Twan «demokratisch» legitimiert: Kirchenglocke (Beispielbild). /

Über die gesellschaftliche Legitimation solcher Entscheide wird deshalb immer mal wieder diskutiert. «Die Befürworter des nächtlichen Glockengeläuts argumentierten, das sei eben eine Tradition», hiess es in den Medienberichten. Es waren bei dieser Ausgestaltung der Abstimmung tatsächlich die Traditionsgläubigen - jene vom Lausanner Religionssoziologen Jörg Stolz und seinem Team beschriebenen, zahlenmässig schwindenden «institutionellen» Mitglieder der Kerngemeinde der Reformierten - welche den Ausschlag gaben. Denn 87 Prozent der Twanner Reformierten blieben der Kirchgemeindeversammlung fern. Sie gehören soziologisch zu den religiös «Distanzierten» die zwar die Kirchensteuern (noch) bezahlen, denen jedoch die eigene Konfessionszugehörigkeit mehr nicht viel bedeutet - sie hängen also auch nicht an dieser lärmigen Tradition der Reformierten. Die Legitimation eines Entscheids über die Nachtruhe einer ganzen Gemeinde durch weniger als 8 Prozent der Wohnbevölkerung dürfte ein Negativrekord hiesiger Demokratie sein und ist zudem symptomatisch für den Zustand der Reformierten, die sich nur dank rechtlicher Privilegien und staatlicher Finanzierung noch an der Macht halten können. Noch sind im Kanton Bern mehr als 50% der Bevölkerung Mitglied bei den Reformierten. Noch werden im Kanton Bern die Pfarrlöhne aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt. Doch damit dürfte in absehbarer Zeit Schluss sein: Gemäss Hochrechnung von Anne Goujon vom Wittgenstein Centre for Demography and Global Human Capital in Wien werden die Katholiken im Jahr 2030 zirka 31 Prozent der Schweizer Bevölkerung stellen, die Reformierten bloss noch 21 Prozent, die Konfessionslosen auf 28 Prozent anwachsen, die Muslime 8 Prozent und die anderen Religionen 12 Prozent erreichen (siehe nebenstehenden Link). Ab 2030 wird also die Mehrheit der Bevölkerung das bestehende «System Landeskirche» nicht mehr unterstützen.

Links zum Artikel:

Religionszugehörigkeit in Zukunft Artikel der KIPA über die Entwicklung der Religionszugehörigkeit.


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