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EU-Kommission will Emissionshandel in Luftfahrt wieder ausweiten

Brüssel - Die EU-Kommission will den umstrittenen Emissionshandel in der Luftfahrt wieder ausweiten. Von 2014 an soll für alle Flugstrecken über EU-Gebiet gezahlt werden, schlug die Behörde am Mittwoch in Brüssel vor.

tafi / Quelle: sda / Mittwoch, 16. Oktober 2013 / 17:45 h

Die Regelung soll bis 2020 gelten, denn dann soll ein weltweites Regelwerk in Kraft treten. Der europäische Emissionshandel für die Luftfahrt gilt eigentlich seit 2012. Danach müssen Airlines Verschmutzungszertifikate vorweisen, wenn sie in der EU starten und landen. Das soll Flugzeuge mit starkem Emissionsausstoss verteuern und so den Klimawandel bremsen. Es gab jedoch heftigen Widerstand unter anderem aus den USA und China.

Sie kritisierten vor allem, dass auch die Strecken ausserhalb der EU kostenpflichtig waren, wenn nur der Start- oder Landeort in Europa liegt. Darum hatte die EU nachgegeben und das System für Drittstaaten suspendiert - ausser für die Schweiz, was in Bern zu Unmut führte.

Die Sonderbehandlung der Schweiz hatte die EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard damit begründet, dass diese in klimapolitischen Fragen eine vergleichbare Haltung wie die EU einnimmt.



EU-Kommission will den umstrittenen Emissionshandel in der Luftfahrt wieder ausweiten. (Symbolbild) /

Ausserdem verwies sie auf die seit 2011 laufenden Verhandlungen über eine Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU.

Internationales System soll eingeführt werden

Anfang Oktober schliesslich vereinbarten die EU und die anderen Länder der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im kanadischen Montreal, bis 2020 eine internationale Regelung einzuführen. Sie könnte das europäische System ablösen.

Bis es damit so weit ist, will die Kommission den Emissionshandel über den Status quo hinaus wieder leicht ausdehnen. Gemäss dem Vorschlag der EU-Kommission soll nun neu bei einem Flug von Frankfurt am Main nach Peking wenigstens die Strecke von Frankfurt bis zur EU-Aussengrenze einbezogen werden.

Schweiz wird vorläufig als Drittstaat behandelt

Ausnahmen gäbe es für kleine Staaten und Entwicklungsländer. Beim aktuellen Kommissionsvorschlag wird die Schweiz laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) wie jeder andere Drittstaat behandelt. Dies wird jedoch nur so lange der Fall sein, bis dereinst das Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme in Kraft tritt.

Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Schweizer Luftverkehr vom Emissionshandel betroffen sein. Klimakommissarin Hedegaard gab sich zuversichtlich, dass die Ausweitung global akzeptiert wird: "Wir entscheiden über die Regeln über Europas souveränem Territorium." Dem Vorschlag müssen EU-Ministerrat und EU-Parlament zustimmen.

 


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