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Leistungsaufträge statt jährliche Schenkungen für Weltanschauungsgemeinschaften

In den meisten Kantonen erhalten einzelne Religionsgemeinschaften Jahr für Jahr staatliche Schenkungen in Millionenhöhe. Diese Privilegien werden mit Recht zunehmend hinterfragt, und in verschiedenen Kantonen werden grundsätzliche Systemwechsel oder zumindest Beitragsreduktionen eingefordert. So auch in Schaffhausen, wo am 24. November über eine geringfügige Kürzung der Staatsbeiträge an die Kirchen abgestimmt wird.

Andreas Kyriacou / Quelle: news.ch / Freitag, 25. Oktober 2013 / 09:23 h

Die Umverteilung von Staat zu Kirche kennt eine beachtliche Formenvielfalt. Besonders häufig sind Jahrespauschalen: Im Kanton Zürich beispielsweise erhalten die drei so genannten Landeskirchen und zwei jüdische Organisationen zusammen 50 Millionen Franken. Viele Kantone ziehen zudem von Unternehmen Kirchensteuern ein - auch dann, wenn weder Inhaber noch Personal einer der staatlich privilegierten Religionen angehören. Im Kanton Zürich erhalten Reformierte, Römisch-Katholiken und Christkatholiken so jährlich weitere 100 Millionen Franken. Im Kanton Bern erhalten die Landeskirchen vom weltlichen Staat (lies: von allen, die Steuern entrichten) nebst den bei den Unternehmen eingezogenen Kirchensteuern zusätzlich jährlich 74 Millionen Franken zur Bezahlung der Pfarrerlöhne. Um etwas weniger Geld geht es im Kanton Schaffhausen. Seit 1982 entrichtet der Kanton der evangelisch-reformierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Kirche einen jährlichen Beitrag. Im ersten Jahr wurden 2.4 Millionen Franken ausbezahlt, da der Pauschalbetrag laufend der Teuerung angepasst wurde, ist er auf mittlerweile 4.1 Millionen Franken angestiegen. Der Kanton Schaffhausen steht unter Spardruck, er weist ein strukturelles Defizit von rund 40 Millionen Franken aus. Der Regierungsrat wollte die Kirchen folgerichtig an der Haushaltsanierung beteiligen und schlug vor, den Betrag um eine Million zu reduzieren und künftig nicht mehr der Teuerung anzupassen. Der Kantonsrat schwächte die Vorlage substantiell ab: Der Beitrag soll im Jahr 2015 um 400'000 Franken gekürzt werden, danach aber wieder jährlich der Teuerung angepasst werden. Am 24. November können die Schaffhauserinnen und Schaffhauser nun zu diesem lauen Kompromiss, dem selbst Kirchenvertreter zugestimmt hatten, an der Urne Stellung nehmen.

Schwindende Mitgliederzahlen aber beständig höhere Pauschalen?

Hardliner wollen allerdings selbst diesen kleinen Schritt bodigen, sie sprechen in ihrer Gegenkampagne von «Raubbau». Wie abenteuerlich diese Argumentation ist, zeigt die Entwicklung der Kirchenverbundenheit in der Bevölkerung: 1970 gehörten 94% der Schaffhauser Bevölkerung einer Landeskirche an, 2012 waren es noch 63%. Das ist im interkantonalen Vergleich zwar noch viel, doch der gesamtschweizerische Trend macht auch vor Schaffhausen nicht halt: die reformierte Kirche befindet sich im Sinkflug, die römisch-katholische Kirche schrumpft dank der Zuwanderung von Katholiken etwas langsamer, aber ebenfalls beständig.



Obwohl sie stetig an Mitgliedern verlieren, wollen Sie ihre Privilegien behalten: Entwicklung der Bekenntnisszahlen in Schaffhausen seit 1970. /

Eine steile Zunahme verzeichnet dafür die Zahl der Gruppe «ohne oder andere Konfession». Gerechtfertigt werden die Beiträge an die drei privilegierten Kirchen unter anderem mit dem - in Schaffhausen - gesetzlichen Auftrag, für die Seelsorge in Spitälern und Gefängnissen besorgt zu sein. Eine psychologische Betreuung von Patienten und Gefängnisinsassen ist durchaus als öffentliche Aufgabe zu betrachten und es ist nichts anstössiges dabei, wenn der Staat dafür Dritte beauftragt. Doch die zunehmende Kirchendistanz zeigt, dass die Kirchen hier kaum geeignet sind, diese Aufgabe für die Gesamtbevölkerung zu übernehmen. Wenn ihre Mitglieder in Spitälern oder Gefängnissen eher einen kirchlichen Seelsorger als einen Psychologen sehen wollen - real wird dies nur bei einem Teil der Fall sein - so soll ihnen dies nicht verwehrt werden. Wer aber von einer nichtkirchlichen Ansprechperson betreut werden will, soll dies ebenso einfordern können. Der Schaffhauser Kompromiss geht deshalb nicht nur finanziell sichtlich zu wenig weit: Es braucht Leistungsaufträge, nicht undifferenzierte Jahrespauschalen.

Christkatholiken ohne Basis aber mit sechsstelligen Subventionen

Eine simple, weitere Einsparmöglichkeit hat Schaffhausen in der Vorlage ebenfalls verpasst: Die Christkatholiken sollten als erste aus dem grundsätzlich fragwürdigen Status «Landeskirche» entlassen werden. Bereits 1980 hatten sie im ganzen Kanton nur noch 130 Mitglieder, 2012 waren es noch 94 Personen oder 1.2 Promille der Gesamtbevölkerung. Dennoch erhalten die Christkatholiken 2.7% der jährlichen 4.1 Millionen Franken an Kirchensubventionen. Das macht 110'700 Franken oder 1177 Franken pro Mitglied. Jeder Kegelclub dürfte eine grössere gemeinschaftsbildende Funktion haben, muss aber ohne derartige staatliche Giesskannenbeiträge auskommen. Die Schaffhauser tun also gut daran, nicht nur am 24. November ja zu stimmen sondern in einem zweiten Schritt auf einen eigentlichen Systemwechsel hin zu arbeiten. Kirchen sollen nicht weiter mittels überholter und überhöhter Jahrespauschalen gemästet werden, sondern für konkrete, gesellschaftlich sinnvolle Dienste angemessen entschädigt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass gleichwertige weltliche Angebote zu kirchlichen Seelsorgeangeboten existieren. Sieht sich der Staat ausserstande, selbst für diese besorgt zu sein, muss er diese Leistungen bei nichtkirchlichen Anbietern einkaufen.

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