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Basler Kantonalbank wegen «Kurspflege» von Finma gerügtDie Basler Kantonalbank (BKB) wird von der Finanzmarktaufsicht Finma gerügt. Die BKB habe zwischen 2009 und 2012 «in unzulässiger Weise» den Börsenkurs der eigenen Partizipationsscheine gestützt. Die Finma macht der BKB Auflagen und zieht die unrechtmässig erzielte Gewinne von 2,64 Mio. Fr. ein.ww / Quelle: sda / Donnerstag, 21. November 2013 / 08:30 h
Im Zuge einer Marktabklärung habe die Finma «erhebliche Unregelmässigkeiten» im Handel mit Partizipationsscheinen (PS) der Basler Kantonalbank festgestellt, heisst es in der Finma-Mitteilung vom Donnerstag. Im Mai 2013 sei deshalb ein Enforcement-Verfahren eröffnet worden.
Börsenkurs gesteuert Das nun abgeschlossene Verfahren zeige, dass die BKB zwischen Januar 2009 und Ende September 2012 in manipulativer Weise den Börsenkurs der eigenen PS gesteuert hat. Die BKB habe aufsichtsrechtliche Bestimmungen zum Marktverhalten verletzt und gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen, indem sie «systematisch marktverzerrende Kaufaufträge» für eigene PS erteilt habe. Die eigenen Kaufaufträge suggerierten laut Finma eine effektiv nicht vorhandene Nachfrage, die sich kurssteigernd auswirkte. Gleichzeitig verkaufte die Bank Titel aus ihrem Eigenbestand von Frühjahr 2009 bis Sommer 2010 gewinnbringend. Nachdem der PS der BKB insbesondere ab Herbst 2011 unter starken Verkaufsdruck geraten waren, nahm die Bank zudem Stützungskäufe vor. Weitere Käufe gegen den Markttrend erfolgten nach Einführung eines internen Eigenhandelsreglements im November 2011. Kopf gerollt - Millionen-Verlust Die BKB teilte ihrerseits am Donnerstag mit, dass sie die Rüge der Finma akzeptiere. Ab Herbst 2011 habe die Bank versucht, den durch die US-Steuerproblematik eingetretenen Kursrückgang durch Marktinterventionen an der Börse aufzuhalten oder zumindest zu dämpfen. Die damals operativ Verantwortlichen seien heute nicht mehr bei der BKB tätig, sagte ein Banksprecher. Modalitäten des Abgangs oder Namen wollte er nicht nennen. Im März hatte die BKB mitgeteilt, dass der Handels-Leiter wegen unterschiedlicher Auffassungen in gegenseitigem Einvernehmen geht - formell per Jahresende, faktisch sofort. Gemäss dem Banksprecher wusste auch der Bankrat Bescheid über den PS-Eigenhandel. Die Liquidität der Titel sei indes immer gering gewesen, und die Bank habe traditionell ein «Market Making» gemacht, was grundsätzlich ja auch heute legal sei. Unter dem Strich habe die BKB mit dem Eigenhandel in besagtem Zeitraum einen Verlust in der Höhe eines «hohen zweistelligen Millionen-Betrages» eingefahren. Der von der Finma eingezogene Gewinn von 2,64 Mio. Franken sei vor dem US-Steuerskandal entstanden. Dieser liess die Kurse purzeln. Eingezogene Gewinne fliessen in Bundeskasse Mit ihrem Vorgehen habe die BKB «in schwerer Weise» gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen, stellte die Finma weiter fest. Die Finma hat der Bank daher Auflagen gemacht und die von 2009 bis Sommer 2010 unrechtmässig erzielten Gewinne von 2,64 Mio. Fr. eingezogen. Dieser Betrag geht, mangels direkt geschädigter Anleger, an den Bund. Die Auflagen betreffen Fragen der Organisation, wie ein Finma-Sprecher sagte. Es gehe um «Leitplanken im Sinne von klar definierten bankinternen Prozessen, wie etwa Weisungen und Kontrollen». Die Finma werde die Umsetzung «eng begleiten» und deren Wirkung überprüfen. - Die Behörde hatte die BKB schon im Mai im Zusammenhang mit dem ASE-Betrugsskandal scharf gerüffelt. Die BKB hält fest, dass die Finma bei der BKB beim PS-Eigenhandel weder strafrechtlich relevante Sachverhalte noch eine Schädigung von Anlegern oder Kunden festgestellt habe. Die Finma anerkennt, dass sich die BKB im Rahmen des Verfahrens stets kooperativ verhalten und zur raschen Aufklärung beigetragen hat. Die unterdessen von der BKB unter neuer Leitung aus eigener Initiative getroffenen Massnahmen seien zielgerichtet und geeignet, erkannte organisatorische Mängel zu beheben.
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