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ElCom muss Wert des Schweizer Stromnetzes erneut beurteilen

Bern - Im Streit mit dem Bund um den Wert des Schweizer Stromnetzes haben die Stromunternehmen einen Teilsieg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Bewertungsmethode des Netzes durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gutgeheissen.

asu / Quelle: sda / Sonntag, 1. Dezember 2013 / 14:35 h

Damit muss die ElCom den Wert des Schweizer Stromnetzes nochmals beurteilen, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. November schreibt. Der Entscheid, den die «SonntagsZeitung» publik machte und der der Nachrichtenagentur sda vorliegt, ist allerdings noch nicht rechtskräftig, und er kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Das Gericht argumentiert, dass die Übernahme des Stromnetzes durch die Schweizer Netzgesellschaft Swissgrid in Tat und Wahrheit eine Enteignung sei. Bei einer Enteignung sei es zwingend, dass die Eigentümer eine «volle Entschädigung» erhielten, so das Gericht. Geklagt hatten zehn verschiedene Parteien, darunter die Axpo, die BKW und das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz), und zwar gegen die Swissgrid und die ElCom.

Umstrittene Berechnungsmethode

Anfang Jahr hatte die neu gegründete Swissgrid das Schweizer Übertragungsnetz in ihr Eigentum übernommen. Damit gehörte die 6700 Kilometer lange Stromautobahn mit ihren 15'000 Masten nicht mehr einer Handvoll grosser Stromunternehmen, sondern ging an eine einzige Gesellschaft über. Bereits während des Übertragungsprozesses war es allerdings zu Streitereien über den Wert der Stromanlagen gekommen. Die Besitzer des Netzes, darunter grosse Unternehmen wie Axpo, Alpiq, BKW, ewz und Repower, wollten mehr Geld sehen als der Strommarktregulator ElCom für die Infrastruktur berechnet hatte.

ElCom: Keine grossen Auswirkungen

Wie viel Geld auf dem Spiel steht, ist offen. «Ich glaube nicht an viel höhere Kosten», sagte ElCom-Präsident Carlo Schmid-Sutter am Sonntag auf Anfrage.



Die ElCom muss den Wert des Schweizer Stromnetzes nochmals beurteilen. /

In einzelnen Punkten werde es zwar zu Verschiebungen kommen, «auf die Gesamtkosten des Stromnetzes wird dies aber keinen grossen Einfluss haben». Schmid-Sutter kommentierte das Urteil gelassen. Es gehe nur um die Berechnungsmethode, die neu bestimmt werden müsse. Ob es überhaupt so weit kommt, ist offen. Sowohl die ElCom als auch die Swissgrid überlegen sich, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. «Noch ist kein Entschluss gefallen», sagte Swissgrid-Mediensprecher Andreas Schwander auf Anfrage. Der Ball liege aber eher bei der ElCom, die für die Berechnung des Stromnetzes zuständig sei. Die Elektrizitätskommission ihrerseits hielt fest, in den nächsten Tagen über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

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Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht das erste in dieser Angelegenheit. Bereits vor Jahresfrist hatte das Gericht beispielsweise eine Beschwerde des Elektrizitätswerks Zürich (ewz) weitgehend gutgeheissen. Die ElCom musste daraufhin das ewz-Hochspannungsnetz nochmals beurteilen. Der Berner Energiekonzern BKW erhielt im April dieses Jahres von der Swissgrid drei Millionen Franken zurück. Das Bundesgericht hatte zuvor entschieden, dass die BKW für das Tarifjahr 2009 zusätzliche Kosten für die Nutzung ihres Übertragungsnetzes geltend machen kann.

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