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Strompreise von ElCom zu Recht gesenktBern - Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem zweiten Piloturteil über die Strompreise 2009 zu Gunsten der Konsumenten entschieden. Laut Gericht hat die Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) die geplanten Tarife zu Recht um 89 Millionen Franken nach unten korrigiert.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 25. November 2010 / 20:39 h
Die ElCom hatte im März 2009 entschieden, mit diversen Korrekturen die von der Schweizer Stromnetzgesellschaft Swissgrid für das Jahr 2009 festgelegte Strompreiserhöhung abzumildern. Die Tarife wurden so um 425 Millionen Franken beziehungsweise 40 Prozent gesenkt.
Um 89 Millionen Franken gesenkt wurden von der ElCom unter anderem die anrechenbaren Betriebs- und Kapitalkosten beim Entgeld für die Netznutzung. Das Bundesverwaltungsgericht hat die entsprechende Beschwerde des bernischen Stromkonzerns BKW nun in den wesentlichen Punkten abgewiesen.
Die Richter in Bern kommen zum Schluss, dass die ELCom bei den fraglichen Kosten zu Recht einen Korrektur-Abzug von 20,5 Prozent vorgenommen hat. Geschützt hat das Gericht zudem einen zusätzlichen Malus von 20 Prozent. Das Urteil kann innert 30 Tagen noch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
Ein Strommast. /
![]() Rekurs möglich Der Entscheid ist das zweite Piloturteil zu den Strompreisen 2009. Im ersten Leitentscheid vom Juli hatte das Gericht zu Gunsten der Kraftwerkbetreiber entschieden, dass die ELCom die Konsumenten zu Unrecht von rund 200 Millionen Franken für «Systemdienstleistungen» entlastet und diese stattdessen den Kraftwerken aufgebürdet hat. Zu wessen Lasten die fraglichen 200 Millionen Franken letztlich gehen, steht noch nicht fest, wie ElCom-Pressesprecher Frank Rutschmann nach dem Juli-Urteil mitteilte. Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, die mit den betroffenen Akteuren abgeklärt würden. Ans Bundesgericht weitergezogen wurde der Entscheid nicht. Die BKW nehme zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde betreffend die Kosten und Tarife im Übertragungsnetz für 2009 teilweise gutgeheissen habe, teilte der Energiekonzern am Donnerstagabend mit. Die BKW analysiere das Urteil und werde entscheiden, ob sie beim Bundesgericht gegen das Urteil rekurrieren wird.
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