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Ständerat hält an der Pauschalbesteuerung festBern - Der Ständerat will die Steuerprivilegien für reiche Ausländer beibehalten. Er empfiehlt die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung zur Ablehnung.tafi / Quelle: sda / Donnerstag, 5. Dezember 2013 / 10:20 h
Die Gegner des Begehrens äusserten die Befürchtung, dass der Wegzug der Privilegierten ein Loch in die Kassen der Kantone reissen würde. 50 Millionen Franken brächten die 268 im Kanton Graubünden nach dem Aufwand besteuerten Personen ein, sagte Martin Schmid (FDP/GR). Für einen wirtschaftsschwachen Kanton seien diese Einnahmen von grosser Bedeutung.
Die Pauschalbesteuerung werde allgemein als volkswirtschaftlich nützlich betrachtet, sagte auch Peter Föhn (SVP/SZ). Andere bürgerliche Redner brachten den Föderalismus, den internationalen Steuerwettbewerb oder das Mäzenentum reicher Ausländer in Anschlag.
Roberto Zanetti (SP/SO) hielt ihnen die Grundsätze der Verfassung entgegen. Die Einnahmen aus der Pauschalbesteuerung machten nicht einmal ein halbes Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus.
Der Ständerat will die Steuerprivilegien für reiche Ausländer beibehalten. (Symbolbild) /
![]() Um diesen Preis würde unter anderem der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. «Sind es uns diese paar Silberlinge wert, die Steuergerechtigkeit zu gefährden und mit unseren Verfassungsgrundsätzen zu brechen?», fragte Zanetti. Horizontale Steuergerechtigkeit nicht eingehalten Es sei richtig, dass die horizontale Steuergerechtigkeit nicht eingehalten werde, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Es sei ein «Abwägen zwischen reiner Lehre und wirtschaftlichem Nutzen». Der Ständerat lehnte die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» mit 30 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Diese verbietet Steuerprivilegien für natürliche Personen und ausdrücklich die Besteuerung nach dem Aufwand, wie die Pauschalbesteuerung eigentlich heisst. Dieses Instrument richtet sich an ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, hier aber nicht erwerbstätig sind. Statt nach Einkommen und Vermögen können sie auf der Grundlage ihrer Lebenshaltungskosten besteuert werden. Weil diese Steuer in der Regel tiefer ausfällt, wurde in den vergangenen Jahren zunehmend die Frage nach der Steuergerechtigkeit gestellt. In mittlerweile fünf Kantonen wurde die Pauschalbesteuerung vom Volk abgeschafft. Der Bund hat die Bemessungsgrundlagen für die Pauschalbesteuerung vergangenes Jahr erhöht.
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