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Geteiltes Echo auf geplanten Ausbau der flankierenden Massnahmen

Bern - Die vom Bundesrat ins Auge gefasste Verstärkung der flankierenden Massnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen haben ein geteiltes Echo ausgelöst. Für die SVP liegt der Ausbau völlig quer in der Landschaft.

ww / Quelle: sda / Mittwoch, 26. März 2014 / 19:36 h

Gewerkschaften und Linke sehen einen Schritt in die richtige Richtung. Für die SVP ist der Ausbau der flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit unsinnig und unverständlich. Ein Ausbau zum heutigen Zeitpunkt und eine weitere Einschränkung des flexiblen Arbeitsmarktes lägen völlig quer in der Landschaft und müssten sogar als Signal des Bundesrates gedeutet werden, dass er den Volksentscheid vom 9. Februar nicht umsetzen wolle. Dies könne nicht akzeptiert werden. Für die SP hat der Bundesrat ein spätes, aber wichtiges Bekenntnis zu mehr flankierenden Massnahmen abgelegt. Wenn Gesamtarbeitsverträge künftig einfacher für allgemein verbindlich erklärt werden könnten, sei dies ein wirksames Mittel, um Lohndumping durch Schweizer Unternehmen zu unterbinden.

Reformen im Wohnbereich gefordert

Die SP fordert den Bundesrat aber auf, auch im Bereich Wohnen innere Reformen zu ergreifen. Neben mehr Transparenz seitens der Vermieter verlangt die SP eine Begrenzung der Anfangsmieten sowie einen Ausbau des gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus.

Die FDP unterstützt die verbesserte Umsetzung der bisherigen flankierenden Massnahmen, steht den Änderungen im Missbrauchsfall bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen aber sehr kritisch gegenüber.

Die Gewerkschaften hätten die flankierenden Massnahmen in den letzten Jahren systematisch und wider besseren Wissens schlecht geredet und so der Masseneinwanderungsinitiative zum Durchbruch verholfen. Diese Politik zulasten der Arbeitsplätze in der Schweiz dürfe nicht belohnt werden.

Mit einer Erhöhung der Bussen für fehlbare Betriebe sowie häufigeren Kontrollen in Grenzregionen erhielten die flankierenden Massnahmen endlich mehr Biss und machten damit einen Wettbewerbsnachteil der Schweizer KMU wett, schreibt die CVP. Neue flankierende Massnahmen seien nicht nötig. Aber die bestehenden Gesetze müssten konsequent vollzogen werden. Die CVP fordert zudem vom Bundesrat weiterhin mehr Engagement im Kampf gegen den Fachkräftemangel in der Schweiz.

Die BDP begrüsst zwar die vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich, fordert aber weitere Verbesserungen. Es sei unverständlich, dass der Bundesrat bei den Grenzkantonen den Handlungsbedarf verkenne und nur zögerlich agiere. Zudem seien ohne Verzögerung Massnahmen nötig, um den Fachkräftemangel künftig mit mehr inländischem Personal decken zu können.

Arbeitgeber: Über das Ziel hinaus

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) hat der Bundesrat richtigerweise entschieden, den Vollzug der flankierenden Massnahmen zu verbessern. Mit zusätzlichen, neuen Massnahmen schiesse die Landesregierung jedoch über das Ziel hinaus.



Daniel Lampart wertet die flankierenden Massnahmen positiv. (Archivbild) /

Insbesondere das neue Antragsrecht für die Branchensozialpartner lehnt der SAV als unnötig ab.

Ebenfalls kritisch beurteilt der Arbeitgeberverband die Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf die lohnrelevanten Bestimmungen wie Arbeitszeit, Spesen, Ferien oder Kaution. Auch den vom Bundesrat festgestellten Handlungsbedarf bei der Verlängerung von Normalarbeitsverträgen erachtet der SAV als nicht ausgewiesen.

Für den Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) schiessen die Verschärfungen über das Ziel hinaus. Er lehnt sie daher ab. Weder das SECO noch die beteiligten Parteien der Arbeitsgruppe hätten bisher belegen und mit Fakten untermauern können, dass materielle Verschärfungen überhaupt nötig seien, schreibt der sgv.

SGB: Wichtige Fragen ungelöst

Der Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Daniel Lampart, wertet positiv, dass der Bundesrat die flankierenden Massnahmen verstärken will. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Aber wichtige Fragen seien nach wie vor ungelöst: So könne auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisteten. Damit werde es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Kontrolleure müssten zudem tatenlos zuschauen, wenn Firmen zu tiefe Löhne zahlten: Sie hätten kein Instrument, um die Arbeiten unterbrechen zu können.

Der Schutz von Löhnen und damit auch vor Arbeitsplatzverlust sei ein wichtige Faktor für die Zustimmung beziehungsweise Ablehnung der Personenfreizügigkeit, schreibt Travail.Suisse. Es sei deshalb völlig unverständlich, dass der Bundesrat nun tiefere Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen ablehne.

Die übrigen Massnahmen böten eine gute Grundlage für nötigen Vollzugsverbesserungen. Gleichzeitig fehlten aber weiterhin wichtige Massnahmen, insbesondere beim sofortigen Arbeitsunterbruch für Scheinselbstständige und bei Massnahmen zur Durchsetzung von Kautionen.

Ein zufriedener Kanton Tessin

Das Engagement des Tessins auf Bundesebene trage Früchte, schreibt der Staatsrat in einer Stellungnahme. Das Tessin war als einziger Kanton in der Arbeitsgruppe.

Es sei ein erfreuliches Ergebnis, dass der Bericht der Arbeitsgruppe, auf den sich der Bundesrat stützt, sechs Vorschläge des Kantons Tessin berücksichtigt habe. Ein Beispiel sei die geplante Erhöhung der Bussen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 auf 30'000 Franken.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Erweiterung des Online-Meldeverfahrens für entsendete oder selbständige ausländische Arbeiter. Geplant sei, in Zukunft zusätzliche Informationen zu verlangen. Dies würde im Kanton die Kontrollen erleichtern, hiess es.

Andere Kantone halbwegs zufrieden

Die Kantone sind grundsätzlich zufrieden mit den Entscheiden des Bundesrats, wie Christoph Niederberger, Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK), zur Nachrichtenagentur sda sagte. Die Erhöhung der Bussen sowie mehr Kontrollen werden begrüsst.

Anderseits bedauern die Kantone, dass sich die Sozialpartner nicht einigen konnten, was die Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge betrifft. Unzufrieden sind die Kantone mit der vom Bundesrat ins Auge gefassten Änderungen bei den Normalarbeitsverträgen.


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