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Gesetzentwurf zum Mindestlohn in Deutschland

Berlin - In Deutschland soll vom nächsten Jahr an kaum ein Arbeitnehmer weniger als 8.50 Euro pro Stunde verdienen. Die Regierung beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird.

awe / Quelle: sda / Mittwoch, 2. April 2014 / 10:49 h

Das Gesetz, das nur wenige Ausnahmen vorsieht, soll noch vor der Sommerpause, am 4. Juli, vom Bundestag verabschiedet werden. Im Herbst soll es im Bundesrat (Länderkammer) beraten werden. Grundsätzlich soll dann vom 1. Januar 2015 an eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8.50 Euro pro Stunde für alle Arbeitnehmer in ganz Deutschland gelten. Die Ausnahmen gelten für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Annahme eines neuen Jobs sowie für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung und für Praktikanten in Berufsvorbereitung. Weitere Ausnahmen sind bis Ende 2016 auch dort möglich, wo Tarifverträge eine niedrigere Lohnuntergrenze vorsehen.

Ab 2017 soll eine unabhängige Kommission über die Höhe des Mindestlohns entscheiden. Eine Erhöhung soll es erstmals ab 2018 geben können.

"Mehr Gerechtigkeit"

Die sozialdemokratische Arbeitsministerin Andrea Nahles erklärte am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss vor Journalisten in Berlin, der Mindestlohn komme nun, wie im Koalitionsvertrag verabredet. "Er wird in unserem Land für mehr Gerechtigkeit sorgen. Und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen." Nahles sprach von einem Wendepunkt: "Wir geben der Arbeit ihren Wert zurück."

Der gesetzliche Mindestlohn war eine der Kernforderungen der Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen mit den Christdemokraten im Herbst vorigen Jahres.



Deutschland setzt sich nun für faire Löhne ein. (Symbolbild) / Foto: MyTudut Lizenz: CC BY-NC-SA-3.0

Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkels hatte sich im Wahlkampf klar gegen ihn ausgesprochen. Hätte die CDU/CSU auf ihrer Position beharrt, wäre die grosse Koalition aber nicht zustande gekommen.

In Deutschland gibt es bisher nur sogenannte Branchen-Mindestlöhne. Diese basieren auf Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die von der Regierung als verbindlich für eine ganze Branche erklärt werden.

Nahles: Mindestlohn kostet keine Jobs

Viele Wirtschaftsforscher warnen, dass ein zu hoher Mindestlohn Arbeitsplätze in Deutschland vernichten würde. Dies gelte vor allem für den wirtschaftlich schwächeren Osten des Landes.

Dem widersprach Arbeitsministerin Nahles. Der auf den Weg gebrachte gesetzliche Mindestlohn von 8.50 Euro werde keine Arbeitsplätze kosten: "Wir gehen momentan von keinerlei Beschäftigungseffekten, weder im Positiven noch im Negativen, aus", sagte die SPD-Politikerin vor den Medien.

Diese Einschätzung fusse auf den Erfahrungen mit den inzwischen in 13 Branchen geltenden tariflichen Mindestlöhnen sowie mit den verschiedenen Regelungen im Ausland. Nahles gestand aber ein, dass einige Branchen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen Gesetzes haben könnten. Sie nannte hier unter anderem das Taxigewerbe und sagte ihm "begleitende Unterstützung" zu.

Schweiz stimmt am 18 Mai ab

In der Schweiz findet am 18. Mai eine Volksabstimmung statt zur Mindestlohninitiative der Gewerkschaften. Diese verlangt einen Mindestlohn von 4000 Franken im Monat bei 42 Stunden Wochenarbeitszeit. Dies entspricht einem Stundenlohn von mindestens 22 Franken.


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