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Sperisen bestreitet Planung von Morden in GuatemalaGenf - Der ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, hat Vorwürfe im Zusammenhang mit der Tötung von drei entflohenen Häftlingen von sich gewiesen. Er habe nichts von einem «Plan B» gewusst, sagte er am Freitag vor dem Genfer Strafgericht.awe / Quelle: sda / Freitag, 16. Mai 2014 / 14:43 h
Am zweiten Prozesstag wurde Sperisen zum Mord an drei Häftlingen befragt, die am 22. Oktober 2005 aus dem Gefängnis «El Infiernito» ausgebrochen waren. Einer der Häftlinge soll laut Anklage am 3. November geschnappt, an einen anderen Ort gebracht und dort hingerichtet worden sein.
Die beiden anderen Flüchtigen sollen am 1. Dezember 2005 zuerst festgenommen und dann erschossen worden sein. Danach wurden die Tatorte laut Anklageschrift verändert - es sollte offenbar wie eine tödliche Auseinandersetzung aussehen.
Keine neuen Erkenntnisse Die Anklage wirft Sperisen vor, parallel zur Suche nach den entflohenen Häftlingen einen weiteren Plan ausgearbeitet zu haben, wonach die Ausbrecher - einmal gefasst - hingerichtet werden sollten. Sperisen war am Freitag vor dem Genfer Strafgericht. (Symbolbild) /
![]() Der 43-jährige Angeklagte bestritt dies am Freitag. Er gab an, nichts von einem «Plan B» gewusst zu haben. Vom Tod der Häftlinge habe er erst erfahren, als er von einem Polizisten darüber unterrichtet wurde. Im Prozess wurde Sperisen ein dreiminütiges Video gezeigt, das einen der Flüchtigen nach seiner Verhaftung zeigen soll - neue Erkenntnisse blieben jedoch aus. Spannungen im Gerichtssaal Die Gerichtspräsidentin zeigte sich wiederholt genervt von den Antworten von Erwin Sperisen. Sie massregelte auch mehrmals die Verteidiger und schnitt ihnen bei Fragen, die nicht direkt von der Ermordung der drei Häftlinge handelten, das Wort ab. Die Befragung des guatemaltekisch-schweizerischen Doppelbürgers geht am Nachmittag weiter. Dann soll er zum Hauptdelikt bei der Rückeroberung der Strafanstalt Pavon aussagen. Dabei wurden sieben Häftlinge getötet. Laut Anklage hatte Sperisen in einem Fall selber den Finger am Abzug.
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