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Staatsanwalt fordert lebenslang für SperisenGenf - Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er habe sich als Gott aufgespielt und als unnötig beurteilte Menschen eliminiert, sagte Staatsanwalt Yves Bertossa vor dem Genfer Strafgericht.bert / Quelle: sda / Freitag, 30. Mai 2014 / 20:21 h
Sperisen wird vorgeworfen, Morde an zehn Häftlingen befohlen, geplant und in einem Fall sogar selbst begangen zu haben. Zum einen geht es um drei Häftlinge, die im Oktober 2005 aus dem Gefängnis «El Infiernito» ausgebrochen waren und später erschossen wurden.
Zum anderen soll der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger im September 2006 bei der Erstürmung des Gefängnisses Pavon die Exekution von sieben Gefangenen angeordnet haben. Staatsanwalt Bertossa sprach am Freitag in seinem dreistündigen Plädoyer von einer «sozialen Säuberung», die eine «Todesschwadron» auf Befehl von Sperisen ausgeführt habe. Die zehn Opfer seien «wie Tiere abgeschlachtet» worden. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft handelt es sich um Staatsverbrechen, die von den höchsten Sicherheitsbehörden des Landes organisiert worden seien. Der Staat «ermorde» dadurch auch seine eigenen Gesetze, sagte Bertossa. Vorwürfe bestritten Nicht nur diejenigen, die den Befehl ausgeführt hätten, müssten in solchen Fällen bestraft werden, sondern auch die Chefs, die den Befehl gegeben hätten. Erwin Sperisen soll laut Staatsanwaltschaft für Morde an zehn Häftlingen verantwortlich sein. (Symbolbild) / Foto: Magh/flickr.com Creative Commons
Bertossa forderte die Richter auf, sich auf ihr Gewissen und ihren gesunden Menschenverstand zu verlassen und Sperisen zu verurteilen. Videos, Fotos und Zeugenaussagen belegten die Schuld Sperisens. Der Angeklagte hatte bei der Befragung in den ersten Prozesstagen sämtliche Vorwürfe bestritten. Er war am 31. August 2012 in Genf verhaftet worden. Javier Figueroa, der einst als rechte Hand von Sperisen gegolten hatte, war im Sommer 2013 von einem österreichischen Gericht freigesprochen worden.
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