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SVP-Nationalrat verunglimpft Schwule und Lesben wegen «unnatürlichem Verhalten»

Der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi bezeichnete gegenüber dem «Beobachter» Schwule und Lesben als «Fehlgeleitete» mit «unnatürlichem Verhalten». Die Schwulenorganisation Pink Cross zeigt sich entsetzt. Sie behält sich rechtliche Schritte vor.

li / Quelle: pd / Mittwoch, 11. Juni 2014 / 13:21 h

Der SVP-Politiker lehnt die geplante Reform des Familienrechts ab. Dafür gebe es keinen Bedarf, sagte er dem «Beobachter». Mit ihr versuchten «Fehlgeleitete», ihre Neigungen rechtlich mit der Partnerschaft zwischen Mann und Frau gleichzustellen, die der Fortpflan-zung und der Kindererziehung diene. Unter «Fehlgeleiteten» versteht Bortoluzzi «Schwule, Lesben und alle, die allein leben oder ihren Partner nach Lust und Laune wechseln». Toleranz dürfe nicht so weit gehen, dass man «unnatürliches Verhalten» natürlichem Ver-halten gleichstelle. Gleichgeschlechtliche Paare hätten «einen Hirnlappen, der verkehrt läuft», sagte Bortoluzzi weiter. Wenn man «jeden Blödsinn zur Normalität erhebt», werte man die Ehe als ideale Beziehungsform ab und gefährde die Stabilität der Gesellschaft. Bortoluzzi kritisierte auch, dass Justizministerin Simonetta Sommaruga für die geplante Re-form ein Grundlagenpapier ausgerechnet von der Basler Rechtsprofessorin Ingeborg Schwenzer habe schreiben lassen. Schwenzer sei «an sich eine gescheite Frau, neige aber zu unnatürlichem Verhalten». Und: «Man kann ja nicht jemanden, der abnormal ist, etwas Normales schreiben lassen.» Bastian Baumann, Geschäftsleiter der Schwulenorganisation Pink Cross, zeigte sich entsetzt über Bortoluzzis Aussagen. Der SVP-Politikers setze zehn Prozent der Bevölkerung böswillig herab.



Toni Bortoluzzi spricht von «unnatürlichem Verhalten». /

«Wer Homosexuelle als unnatürliche Wesen betitelt, hat im Biologieunterricht nicht aufgepasst», so Baumann weiter. Bei über 1500 Tierarten sei gleichgeschlechtliches Ver-halten festgestellt worden. Die Schwulenorganisation behält sich strafrechtliche Schritte gegen die herabsetzenden Aussagen vor.

Interview mit kritisierter Rechtsprofessorin Schwenzer

Ebenfalls im «Beobachter» antwortet die attackierte Rechtsprofessorin erstmals ihren Kritikern. In einem Interview sagte sie, man habe ihr Gutachten «gründlich missverstanden». Ihr schwebe ein neues Familienrecht vor, «bei dem alle die Verantwortung für ihr Leben übernehmen, gleichgültig ob sie verheiratet sind oder nicht». Es könne nicht sein, dass man eheähnlich zusammenlebe und sich hinterher aus der Verantwortung stehlen könne, nur weil man nicht geheiratet hat. Zu ihrer Forderung, das heutige Polygamieverbot zu lockern, sagt Schwenzer: «Schon heute leben viele polygam: Sie sind verheiratet und haben daneben noch eine Beziehung aus-serhalb.» Wenn zum Beispiel die Geliebte ihre Berufstätigkeit für die Beziehung aufgebe, brauche sie nach dem Ende der Beziehung einen besseren Schutz. Beide, Ehefrau und Partnerin sollten nach einer Trennung entschädigt werden, wenn Kinder da sind und einer seine Berufstätigkeit für die Gemeinschaft eingeschränkt habe. Es gebe auch gute Gründe, längerfristig über eine gewisse Lockerung des Inzestverbots nachzudenken; insbesondere über das Eheverbot zwischen Halbgeschwistern sowie von Geschwistern, bei denen die Verwandtschaft alleine auf Adoption gegründet. Dass aber in-zestuöse Ehen zwischen Eltern und ihren Kindern zugelassen werden, «kommt überhaupt nicht in Betracht. Denn da ist der Missbrauch des Kinds immer wahrscheinlich.» Zu ihrem Vorschlag, dass ein Konkubinatspaar rechtlich automatisch in eine Art Ehe hinein-rutsche, wenn Kinder da sind oder die beiden drei Jahre zusammengelebt haben, sagt die Basler Rechtsprofessorin: «Der Willensakt besteht bereits, wenn jemand bewusst wie in ei-ner Ehe zusammenleben will.» Dafür brauche es nicht eigens eine Eheschliessung. Es gehe um den Schutz der schwächeren Partei, das Kindswohl müsse dabei oberste Priorität haben.

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