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HC Davos muss Mehrwertsteuer nachzahlenLausanne/Davos - Der Hockey Club Davos hat vor Bundesgericht einen Streit gegen die eidgenössische Steuerverwaltung verloren. Der Club muss sich Korrekturen bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer gefallen lassen und eine halbe Million Franken nachzahlen.bg / Quelle: sda / Freitag, 27. Juni 2014 / 19:46 h
Dies geht aus dem am Freitag publizierten Gerichtsurteil hervor. Beim Fall geht es um die Mehrwertsteuerabrechnung der Jahre 2006 bis 2009. Involviert sind die zwei Tochterfirmen des HC Davos, die HC Davos Management AG sowie die HC Davos Sport AG, welche zur Hauptsache für die Belange der ersten Mannschaft zuständig ist. Die Bündner Steuerverwaltung hatte die Buchhaltung der Tochterfirmen noch genehmigt.
Anders die eidgenössische Steuerverwaltung: Sie war nach einer Kontrolle im Jahr 2011 zu Schluss gekommen, dass die Umsätze bei den Ausgaben grösstenteils bei der Management AG verbucht worden waren, Einnahmen bei der Sport AG. In der Einschätzung der Steuerverwaltung waren Aufwand und Ertrag nach «taktischen Gesichtspunkten» der einen oder anderen AG zugewiesen worden.
Nachdem Einsprachen gegen die Einschätzung der eidgenössischen Steuerverwaltung erfolglos geblieben waren, gelangte der HC Davos mit Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht.
Der HC Davos blitzt vor Bundesgericht ab. / Foto: EQ Images
Dort unterlag der Club, worauf er das Bundesgericht anrief. Steuervorteile durch Tochterfirmen Die Richter in Lausanne schreiben im Urteil, mit der vom HC Davos gewählten Struktur der zwei Tochterfirmen seien auch steuerliche Vorteile verbunden. Per Saldo ergebe sich eine Gesamtsteuerbelastung von einer halben Million Franken, resultierend aus einer Gutschrift von einer Million Franken für die Management AG und einer Nachbelastung von eineinhalb Millionen Franken für die Sport AG. Bei der Methodik des HC Davos hätte sich die Nachbelastung auf 366'000 Franken belaufen. Unter diesen Vorzeichen sei die Position der HC Davos-Gesellschaften zwar nachvollziehbar, sie vermöge indes nicht zu überzeugen, heisst es im Urteil.Keine Stellungnahmen Der HC Davos muss nicht nur eine halbe Million Franken Mehrwertsteuern nachzahlen, sondern auch die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens in der Höhe von 10'000 Franken berappen. Stellungnahmen zum Urteil waren am Freitag nicht zu bekommen, weder seitens des HC Davos noch beim Rechtsvertreter des Club und auch nicht bei der Steuerverwaltung des Bundes.
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