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Schweiz gibt illegal eingeführte Terrakotta-Statue an China zurückBern - Die Schweiz hat eine Terrakotta-Statue aus der Han-Dynastie an China zurückgegeben. Die Statue sei illegal in die Schweiz eingeführt worden, teilte das Bundesamt für Kultur (BAK) mit.jbo / Quelle: sda / Freitag, 12. Dezember 2014 / 15:04 h
BAK-Direktorin Isabelle Chassot habe die Statue im Rahmen eines offiziellen Anlasses an Jinghu Xu, die Botschafterin der Volksrepublik China in der Schweiz, übergeben. Begleitet worden sei die Rückgabe von der Fachstelle für internationalen Kulturgütertransfer, schrieb das BAK in seinem Communiqué.
Der Fall liegt bereits einige Jahre zurück: Zollbeamte des Flughafens Basel Mulhouse Freiburg entdeckten in einem Paket aus Grossbritannien eine chinesische Terrakotta-Statue. Das Paket war adressiert an eine Privatperson im Kanton Waadt. Kulturgüter müssen als solche deklariert werden - was im vorliegenden Fall nicht geschehen war.
Statue aus der Han-Dynastie an China zurückgegeben (Symbolbild). /
![]() Der Zoll informierte daraufhin die BAK-Fachstelle. Figur um 200 v.Chrstus wurde illegal eingeführt Bei einer nachfolgenden Expertise stellte sich heraus, dass die 47 Zentimeter grosse Figur aus der Han-Dynastie - sie stellt wahrscheinlich einen Diener dar und stammt aus der Zeit um 200 v. Christus - illegal in die Schweiz eingeführt worden war. Wie Benno Widmer, Leiter der Fachstelle für Kulturgütertransfer, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte, ist die Person aus dem Kanton Waadt verurteilt und die Einziehung der Statue vom Richter verfügt worden. Deshalb kann die Figur nun an China zurückgegeben werden. Über 160 Fälle seit 2005 Das Schweizer Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) ist seit 2005 in Kraft und hat zum Ziel, illegalen Kulturgüterhandel zu verhindern. Seither kontrolliert der Zoll Kulturgüter systematisch an der Grenze. Die BAK-Fachstelle hat auf Anfrage des Zolls in über 160 Fällen interveniert, erzählte Widmer. «In über 60 Fällen sind Personen verurteilt worden.» Für Verstösse sieht das Gesetz eine Strafe von maximal zwei Jahren Gefängnis oder 200'000 Franken Busse vor.
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