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Gerichtshof stellt sich hinter Anleihenkäufe der EZB

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gibt der Europäischen Zentralbank (EZB) grünes Licht für den Kauf von Anleihen kriselnder Eurostaaten. Ein entsprechendes Programm der Notenbank aus dem Jahr 2012 sei rechtmässig, urteilten die Richter am Dienstag.

bg / Quelle: sda / Dienstag, 16. Juni 2015 / 10:54 h

Der EZB-Rat hatte das «Outright Monetary Transactions» (OMT) genannte Programm im September 2012 beschlossen. Damals waren im Zuge der Eurokrise Spanien und weitere Länder der Währungsgemeinschaft an den Finanzmärkten ins Visier von Spekulanten geraten. Mit dem Programm wollte EZB-Chef Mario Draghi die damals hohen Zinsen für Anleihen in diesen Staaten senken. Die betroffenen Länder sollten ihre Schulden somit weiter bedienen können und und der Euro sollte sich stabilisieren. Tatsächlich funktionierte das Programm, auch wenn es bislang gar nie in die Tat umgesetzt werden musste. Allein Draghis Ankündigung hielt die Spekulanten in Schach. Die Zinsen für die schuldengeplagten Länder fielen und der Euro erholte sich.

Ein Fall für die Gerichte

Dennoch löste der EZB-Beschluss insbesondere in Deutschland heftige Kritik aus. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie Abgeordnete der Linken und weitere Klägergruppen wandten sich ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie warfen den Währungshütern unter anderem vor, sie würden ihr geldpolitisches Mandat überziehen und im Zweifelsfall Krisenstaaten über die Notenpresse finanzieren. Das mache die Notenbank abhängig von den jeweiligen Staaten und gefährde ihre Unabhängigkeit. Zudem lähme es die Reformbereitschaft, wenn sich Staaten darauf verliessen, dass es notfalls die EZB richten werde. Karlsruhe legte daraufhin den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor und machte in seinem Beschluss dazu deutlich, dass es den angekündigten Anleiheankauf für möglicherweise verfassungswidrig hält. Die Luxemburger Richter stellten sich nun aber hinter die Europäischen Währungshüter: «Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstösst nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten», teilte der Gerichtshof am Dienstag mit. Das Programm gehöre «in Anbetracht seiner Ziele und der zur ihrer Erreichung vorgesehenen Mittel zum Bereich der Währungspolitik», heisst es im Urteil.



Die EZB erhält Rückenwind für das Kaufprogramm. /

Es verstosse auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die EZB müsse aber sicherstellen, dass der Anleihenkauf nicht zu einer verbotenen direkten Finanzierung der Staatshaushalte führe. Weil die EZB dazu aber eine Reihe von Garantien abgegeben habe, sei sie zu dem Programm berechtigt.

Rückendeckung auch für «Quantitative Easing»

Das OMT-Programm, das Gegenstand des Luxemburger Urteils war, ist nicht zu verwechseln mit dem seit März laufenden Kaufprogramm «Quantitative Easing» QE der EZB. Denn anders als OMT zielt QE nicht auf Anleihen einzelner Krisenstaaten sondern auf die aller Euro-Länder ab. Auch der geldpolitische Charakter von QE ist viel klarer: Mit dem über eine Billion Euro schweren Programm, das bis September 2016 laufen soll, will die EZB die Konjunktur anheizen und die aktuell sehr niedrige Inflation nach oben treiben. Auch wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für QE direkt keine Bedeutung hat, dürfte der EZB dadurch dennoch indirekt der Rücken gestärkt worden sein.

Ball ist wieder beim Bundesverfassungsgericht

Mit dem Urteil der Luxemburger Richter ist der Rechtsstreit um OMT aber noch nicht ausgestanden, denn der Europäische Gerichtshof fällte lediglich einen Grundsatzentscheid und urteilte nicht über den Rechtsstreit in Deutschland. Es liegt nun am deutschen Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der Vorgaben aus Luxemburg über die Klagen zu entscheiden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Kritiker des OMT-Programms hoffen denn auch bereits auf die Karlsruher Richter. Hans-Werner Sinn, Chef des renommierten Ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, bezeichnete die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs als nicht nachvollziehbar und appellierte an das Bundesverfassungsgericht, sich bei der nun anstehenden Entscheidung «nicht beirren» zu lassen. Auch Gregor Gysi, der Chef der Linke-Fraktion im Bundestag, die zu den Klägern gehört, hofft nun auf Karlsruhe: «Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit zu sagen, dass bestimmte Dinge mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, selbst wenn sie mit Europarecht vereinbar sein sollten», sagte Gysi nach dem Urteil.

Viel Spielraum

Der Verein «Mehr Demokratie», ebenfalls einer der Kläger, sieht nach dem Urteil viel Spielraum für die Notenbank. «Es ist ein Zaun gesteckt, aber ich glaube, dass die EZB den sehr frei und weit stecken kann und doch letztlich macht, was sie will», sagte der Geschäftsführer des Vereins, Roman Huber. «Ich glaube nicht, dass Karlsruhe das so akzeptieren will.» Die EZB erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil lediglich, sie begrüsse die Entscheidung und werde das Urteil nun analysieren.

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