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Verzicht auf Revision des SteuerstrafrechtsBern - Das Bankgeheimnis in der Schweiz wird nicht gelockert. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, vorerst auf die geplante Revision des Steuerstrafrechts zu verzichten. Er begründet dies mit den geringen Erfolgschancen für das Projekt.kris / Quelle: sda / Mittwoch, 4. November 2015 / 15:07 h
Mit der Reform wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Steuerhinterzieher nicht länger hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Steuerämter sollten bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung von Banken Auskunft verlangen können.
Damit wäre die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug bezüglich der Untersuchungsmittel weggefallen. Hintergrund war nicht zuletzt die Kritik der Kantone, die sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger würde sich nichts ändern, betonte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bei der Präsentation der Vorschläge. Das Bankgeheimnis sollte aber kein Schutz für Steuerhinterzieher sein.
Bürgerliche Parteien dagegen Während die Linke die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung begrüssten, sahen die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände darin einen Angriff auf das Bankgeheimnis.Der Bundesrat verzichtet auf die geplante Revision des Steuerstrafrechts. /
![]() Das bewährte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat würde zerstört, monierten sie. Der Bundesrat krebste in der Folge zurück und beauftragte das Finanzdepartement, die Vorlage abzuschwächen: Die kantonalen Steuerbehörden sollten bei Verdacht auf Steuerhinterziehung nur dann Bankdaten einsehen dürfen, wenn es sich um schwere Fälle handelt und wenn ein Gericht oder eine andere Instanz sie dazu ermächtigt hat. Keine neue Definition Festhalten wollte der Bundesrat indes am Plan, Steuerbetrug neu zu definieren. Heute liegt dann Steuerbetrug vor, wenn zwecks Steuerhinterziehung falsche oder gefälschte Urkunden verwendet werden, etwa ein manipulierter Lohnausweis. Künftig sollte Steuerbetrug nicht mehr ein eigenständiger Straftatbestand sein, sondern eine qualifizierte Form der Steuerhinterziehung. Jede Form der arglistig begangenen Steuerhinterziehung sollte künftig als Steuerbetrug gelten. Nun verzichtet der Bundesrat gänzlich auf die Reform, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Stattdessen wolle er die derzeit sistierte Reform der Verrechnungssteuer vorantreiben. Eine Expertenkommission soll entsprechende Reformvorschläge entwickeln.
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